Ehemaligensitzung
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Die Ehemaligensitzung wird vom Ehemaligensprecher einberufen, um sich mit die Ehemaligen betreffenden Angelegenheiten zu befassen.
Termin und Einberufung
- Die Ehemaligensitzung sollte im Regelfall im Rahmen des Ehemaligentreffens stattfinden.
- Die Einberufung erfolgt durch Einladung aller passiven Mitglieder entsprechend den Vorschiften der MV mit einer Frist von 14 Tagen.
Erfordernisse
- Die Ehemaligensitzung sollte abseits des Ehemaligentreffens stattfinden, z.B. im ASH-Raum. Dieser Raum ist rechtzeitig zu reservieren.
- Die Anwesenheit eines Ära- oder Vorstandsmitglieds ist erforderlich, einerseits um den Mitgliedsstatus der Teilnehmer:innen festzustellen, als auch den satzungsgemäßen Ablauf der Wahl des Ehemaligensprechers zu gewährleisten.
- Es werden Stimmkarten benötigt, die den berechtigten Teilnehmer:innen ausgehändigt werden.
Wahl des Ehemaligensprechers
Fristen
Die Wahl ist spätestens zwei Monate vor Beginn des Wahlaktes schriftlich bekanntzumachen.
Der zeitliche Ablauf der Wahl im Jahr 2022 ist wie folgt:
| Datum | Tag | Aktion |
|---|---|---|
| 19.07.22 | -67 | Email Bekanntmachung der Wahl |
| 3.09.22 | -21 | Ende der Kandidatureinreichung |
| 5.09.22 | -19 | Bekanntgabe der Kandidat:innen |
| 10.09.22 | -14 | Antragsende Briefwahl |
| 12.09.22 | -12 | Versenden der Briefwahlunterlagen |
| 23.09.22 | -1 | letzter Tag für Eingang von Briefwahlunterlagen |
| 24.09.22 | 0 | Wahltag |