Ehemaligensitzung

Aus HaDiKo Wiki
Version vom 16. August 2022, 08:48 Uhr von Ralf (Diskussion | Beiträge) (Hinweis auf seperaten Raum)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Ehemaligensitzung wird vom Ehemaligensprecher einberufen, um sich mit die Ehemaligen betreffenden Angelegenheiten zu befassen.

Termin und Einberufung

  • Die Ehemaligensitzung sollte im Regelfall im Rahmen des Ehemaligentreffens stattfinden.
  • Die Einberufung erfolgt durch Einladung aller passiven Mitglieder entsprechend den Vorschiften der MV mit einer Frist von 14 Tagen.

Erfordernisse

  • Die Ehemaligensitzung sollte abseits des Ehemaligentreffens stattfinden, z.B. im ASH-Raum. Dieser Raum ist rechtzeitig zu reservieren.
  • Die Anwesenheit eines Ära- oder Vorstandsmitglieds ist erforderlich, einerseits um den Mitgliedsstatus der Teilnehmer:innen festzustellen, als auch den satzungsgemäßen Ablauf der Wahl des Ehemaligensprechers zu gewährleisten.
  • Es werden Stimmkarten benötigt, die den berechtigten Teilnehmer:innen ausgehändigt werden.

Wahl des Ehemaligensprechers

Fristen

Die Wahl ist spätestens zwei Monate vor Beginn des Wahlaktes schriftlich bekanntzumachen.

Der zeitliche Ablauf der Wahl im Jahr 2022 ist wie folgt:

Datum Tag Aktion
19.07.22 -67 Email Bekanntmachung der Wahl
3.09.22 -21 Ende der Kandidatureinreichung
5.09.22 -19 Bekanntgabe der Kandidat:innen
10.09.22 -14 Antragsende Briefwahl
12.09.22 -12 Versenden der Briefwahlunterlagen
23.09.22 -1 letzter Tag für Eingang von Briefwahlunterlagen
24.09.22 0 Wahltag