Ehemaligensitzung

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Version vom 12. August 2022, 11:03 Uhr von Ralf (Diskussion | Beiträge) (Ehemaligentreffen verlinkt)
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Die Ehemaligensitzung wird vom Ehemaligensprecher einberufen, um sich mit die Ehemaligen betreffenden Angelegenheiten zu befassen.

Termin und Einberufung

  • Die Ehemaligensitzung sollte im Regelfall im Rahmen des Ehemaligentreffens stattfinden.
  • Die Einberufung erfolgt durch Einladung aller passiven Mitglieder entsprechend den Vorschiften der MV mit einer Frist von 14 Tagen.

Erfordernisse

  • Die Anwesenheit eines Ära- oder Vorstandsmitglieds ist erforderlich, einerseits um den Mitgliedsstatus der Teilnehmer:innen festzustellen, als auch den satzungsgemäßen Ablauf der Wahl des Ehemaligensprechers zu gewährleisten.
  • Es werden Stimmkarten benötigt, die den berechtigten Teilnehmer:innen ausgehändigt werden.

Wahl des Ehemaligensprechers

Fristen

Die Wahl ist spätestens zwei Monate vor Beginn des Wahlaktes schriftlich bekanntzumachen.