Ehemaligensitzung: Unterschied zwischen den Versionen
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*Die Anwesenheit eines Ära- oder Vorstandsmitglieds ist erforderlich, einerseits um den Mitgliedsstatus der Teilnehmer:innen festzustellen, als auch den satzungsgemäßen Ablauf der Wahl des Ehemaligensprechers zu gewährleisten. | |||
*Es werden Stimmkarten benötigt, die den berechtigten Teilnehmer:innen ausgehändigt werden. | |||
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Die Wahl ist spätestens zwei Monate vor Beginn des Wahlaktes schriftlich bekanntzumachen. | |||
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Version vom 12. August 2022, 11:03 Uhr
Die Ehemaligensitzung wird vom Ehemaligensprecher einberufen, um sich mit die Ehemaligen betreffenden Angelegenheiten zu befassen.
Termin und Einberufung
- Die Ehemaligensitzung sollte im Regelfall im Rahmen des Ehemaligentreffens stattfinden.
- Die Einberufung erfolgt durch Einladung aller passiven Mitglieder entsprechend den Vorschiften der MV mit einer Frist von 14 Tagen.
Erfordernisse
- Die Anwesenheit eines Ära- oder Vorstandsmitglieds ist erforderlich, einerseits um den Mitgliedsstatus der Teilnehmer:innen festzustellen, als auch den satzungsgemäßen Ablauf der Wahl des Ehemaligensprechers zu gewährleisten.
- Es werden Stimmkarten benötigt, die den berechtigten Teilnehmer:innen ausgehändigt werden.
Wahl des Ehemaligensprechers
Fristen
Die Wahl ist spätestens zwei Monate vor Beginn des Wahlaktes schriftlich bekanntzumachen.