G1/Flurregeln

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Flurordnung
Hallway rules

Flurregeln - Deutsch

Vorwort

  • Auf diese Flurregeln soll jede*r Bewohner*in spätestens bei der ersten Flursitzung von  dem*der Flursprecher*in hingewiesen werden.
  • Es ist Brauch, dass Neueinzügler*innen ein Fluressen ausrichten. Die Kosten davon werden von der Flurkasse getragen. Es können sich auch mehrere Mitbewohner*innen zusammen tun.
  • Jede*r Bewohner*in bekommt drei Wäschklammern mit entsprechender Zimmernummer zur Verfügung gestellt. Eine hängt in der Küche und zwei bei den Wäscheständern.

Flursprecher

  • Der*die Flursprecher*in wird einmal pro Semester an der Flursitzung gewählt. Zu seiner*ihrer Inthronisation zieht der*die Flursprecher*in das mächtige Excalibur aus dem Sofa und trägt dabei Lucky Lukes Hut.

Flurkasse, Waschmaschine

Es gibt eine Flurkasse. Der Beitrag ist 10€ pro Quartal für Langzeitmieter und 4€ pro Monat für Kurzzeitmieter. Bezahlt von der Flurkasse wird:

  • Rundfunkbeitrag
  • Fluressen zum Einzug
  • Putzmittel (Handseife, Spüli, Schwämme)
  • Müllbeutel
  • Backpapier, Alufolie, Frischhaltefolie
  • Kochhilfsmittel (Salz, Pfeffer, Öl, Zucker, Mehl)
  • Sonstige Dinge, die auf Flursitzungen besprochen werden


Im Badezimmer befindet sich neben dem Waschbecken eine Waschmaschine. Diese kann von allen Flurbewohner*innen für 0,30€ je Waschgang genutzt werden. Hierfür müsst ihr euch in die Liste auf der Waschmaschine mit Datum, Uhrzeit, Waschgang und Zimmernummer eintragen. Zum Trocknen stehen vier Wäscheständer am Fenster im Flur bereit, die mit einer Wäscheklammer gekennzeichnet werden.

Küche

  • Jede*r Bewohner*in hat die Küche mindestens genauso sauber zu verlassen wie sie vorgefunden wurde. Benutztes Geschirr muss direkt nach Benutzung gespült und verräumt werden. Sollte euch dies nicht möglich sein, könnt ihr kleine Mengen kurzzeitig rechts neben der Spüle mit einer Wäscheklammer gekennzeichnet abstellen. Nicht aber länger als einen halben Tag.
  • Solltet ihr Lebensmittel haben (wie bspw. Teig), die längere Zeit gehen müssen bzw. frisch gekocht, was noch abkühlen muss, könnt ihr das kurzzeitig auf der Arbeitsfläche über den Kühlschränken (mit einem Topfuntersetzer) abstellen. Diese Dinge müssen mit einer Wäscheklammer gekennzeichnet werden und sollen dort nicht länger als einen Tag stehen. Unbeaufsichtigter Kuchen/Gebäck auf dem Küchentisch ist Flureigentum und kann von allen gegessen werden.
  • Gemeinschaftsgegenstände (Töpfe, Pfannen, Pfannenwender) sollten nicht längere Zeit ausgeliehen oder gar mitgenommen werden.

Getränkekammer / -Kühlschrank

  • Die Getränkekammer wird vom Flurbimi geführt. Es ist eine Kaution in Höhe von 20€ zu entrichten. Entnommene Getränke werden auf der Liste bei entsprechendem Getränk und Zimmernummer vermerkt. Schulden sind spätestens auf der nächsten Flursitzung oder bereits früher direkt beim Flurbimi zu entrichten. Bei Versäumnis mit höheren Schulden als der gezahlten Kaution können zusätzlich die gleichen Sanktionen wie beim Fehlen auf einer Flursitzung angewandt werden.
  • Bewohner*innen können (zu große) Lebensmittel kurzzeitig im Getränkekühlschrank lagern. Diese sind mit einer Wäscheklammer zu versehen. Eigene Getränke können mit Edding o.ä. beschriftet werden. Unbeschriftete Lebensmittel gelten als Flureigentum und können von allen verbraucht werden.

Abstellkammer, Tiefkühltruhe

  • Für die Abstellkammer liegt eine Inventarliste vor. Wenn ihr etwas einlagert, muss das dort eingetragen und das entsprechende Objekt mit der Zimmernummer gekennzeichnet werden.
  • Lebensmittel in der Kühltruhe sind mit der Zimmernummer zu kennzeichnen und entsprechend zu verpacken. Hierfür empfiehlt sich eine beschriftete Tüte. Unbeschriftete Lebensmittel, die nicht in einer Tüte sind, gelten als Flureigentum und können von allen verbraucht werden.
  • Da unser Flur Ramen verkauft ist jede*r Mitbewohner*in am Verkauf beteiligt. Als Vorteil daraus könnt ihr die angebotenen Speisen zum Einkaufspreis erwerben. Hierfür muss eine Kaution in Höhe von 5€ bei dem*der Flurpsrecher*in hinterlegt werden. Bei Verzehr müsst Ihr euch in die Liste an der Tür eintragen. Bezahlt wird dies bei der nächsten Flursitzung. Bei Verkauf an Extern macht ihr einen entsprechenden Strich bei "extern" und gebt das Geld in die Kasse im Regal. Rückgeld kann aus der Kasse nicht gegeben werden.

Flurdienst

  • Es gibt zwei Flurdienste. Beide Dienste wechseln jede Woche in aufsteigender Zimmerreihenfolge und sind zwischen Sonntagnachmittag und Montagvormittag weiterzugeben. Jeder weitere Tag wird dem nächsten Zimmer gutgeschrieben. Die Person, an deren Tür das entsprechende Schild hängt, ist für den entsprechenden Dienst zuständig.
  • Der Mülldienst ist durch ein Holzschild gekennzeichnet, auf dessen Rückseite die Aufgaben vermerkt sind.
  • Der "blaue Dienst" wird durch das laminierte Schild gekennzeichnet. Hier sollen eines oder mehrere angegebene Dinge gereinigt werden, wofür mindestens eine Viertelstunde angesetzt ist.

Mülltrennung

Die Mülltrennung ist einzuhalten, da das HaDiKo sonst hohe Strafgebühren zahlen muss. Dies wirkt sich auf lange Sicht auf die Mietbeiträge, in Form einer Mieterhöhung, aus. Die Mülleimer auf dem Flur sind entsprechend gekennzeichnet (Restmüll in den Badezimmer-Mülleimern, Papier und Altglas unter der Spüle, Restmüll und Wertstoff neben der Couch). Weitere Infos findet ihr im Wiki: Mülltrennung

Außerdem finden sich Infoblätter zur korrekten Mülltrennung direkt über den Mülleimern.

Flursitzung

Die Flursitzung findet am ersten Montag im Monat statt, sofern nicht anders vereinbart. Der*die Flursprecher*in weist am Tag der Flursitzung noch einmal darauf hin. Wer unentschuldigt fehlt, bekommt einen Kuchenstrich. Jede*r Flurbewohner*in ist verpflichtet, einmal im Quartal anwesend zu sein. Geschieht dies nicht, darf der Flur ein SV-Verbot für ihn*sie beantragen.

Brandschutz

Auf Grund von Brandschutzbestimmungen (das haben wir uns so nicht ausgesucht) muss der Flur freigehalten werden, dies gilt insbesondere für Fahrräder.

Bei Fehlverhalten gegen diese Flurregeln kann euch ein Kuchenstrich aufgeschrieben werden. Im Regelfall ist bis spätestens zur nächsten Flursitzung ein Kuchen zu backen. Je nach Bedarf können aber auch Reinigungsaktionen, oder Fluressen in Auftrag gegeben werden. Wer die gemeinnützigen Tätigkeiten nicht erfüllt, bekommt einen weiteren Kuchenstrich. Bei drei Strichen folgt ein Flurantrag auf SV-Verbot!