Umzug

Prinzipiell kann man umziehen, wenn man mindestens 6 Monate in seinem Zimmer gewohnt hat. Innerhalb eines Flures kann man nur umziehen, wenn man seit mindestens einem Jahr nicht innerhalb des Flures umgezogen ist.
Dazu ist es notwendig, einen Umzugsantrag mit Unterschriftenliste des Zielflures bis spätestens zum 15. eineinhalb Monate vor dem gewünschten Umzugstermin beim BA abzugeben. Mindestens 50% der Flurbewohner müssen mit dem Umzug einverstanden sein.
Bevor Du umziehst solltest Du allerdings überprüfen, ob durch Deinen Umzug auf dem neuen Flur eventuell Quoten (siehe Belegungsordnung §4) verletzt werden und Du also einen entsprechenden Antrag stellen musst.
Natürlich ist ein Umzug genau wie der Einzug nur jeweils zum Monatsanfang möglich. Weiterhin muss der Umziehende gewährleisten, dass sein altes Zimmer rechtzeitig am letzten Tag des Monats oder einem mit dem Hausmeister vereinbarten Termin an diesen übergeben wird.
Für den Arbeitsaufwand der Hausmeister wird eine kleine Umzugsgebühr von 15€ fällig, diese wird mit der Miete eingezogen.