Kündigung & Auszug

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Kündigung

Kündigungsformular

Siehe §14 der Belegungsordnung: Kündigung und Auszug

Die reguläre Kündigungsfrist im HaDiKo beträgt 6 Wochen zum Monatsende.

Um uns die Arbeit zu erleichtern, benutzt bitte unser Kündigungsformular und werft es in den BA-Briefkasten im K1-Foyer.

Wir versenden in der Regel keine Eingangsbestätigungen. Dafür hängen in jedem Haus die Änderungslisten aus. Sollte euer Name nach der Abgabe der Kündigung dort fehlen, gebt bitte umgehend bei einem BA-Mitglied Bescheid.

Kündigungen können nicht zurückgenommen werden.

Die Kündigung des Mietvertrages beinhaltet nicht die Kündigung eventueller Nutzungsverträge mit HaDiNet oder HaDiFon, diese müssen bei den jeweiligen Gremien gesondert gekündigt werden.

Auszugsdatum Kündigungsfrist
30.April.2018 19.März.2018
31.Mai.2018 19.April.2018
30.Juni.2018 19.Mai.2018
31.Juli.2018 19.Juni.2018
31.August.2018 20.Juli.2018
30.September.2018 19.August.2018
31.Oktober.2018 19.September.2018
30.November.2018 19.Oktober.2018
31.Dezember.2018 19.November.2018
31.Januar.2019 20.Dezember.2018
28.Februar.2019 17.Januar.2019
31.März.2019 17.Februar.2019
30.April.2019 19.März.2019

Vorzeitiger Auszug

Gebt ihr die Kündigung erst nach Ende der regulären Kündigungsfrist von sechs Wochen ab, so zählt der Auszug als „vorzeitig“.

Ihr zahlt in diesem Fall zunächst die Miete für den Monat bis zur regulären Kündigung. Wir können das Zimmer in diesem Monat dann jedoch auch mit einem Ferienvertreter belegen. In diesem Fall erhaltet ihr die Miete danach zurück. Zusätzlich berechnet die Geschäftststelle bei vorzeitigen Auszügen 15.- Euro Verwaltungsgebühr.

Wichtig: Wenn ihr das Zimmer vorzeitig kündigt habt ihr keinen Anspruch auf das Zimmer, selbst wenn es nicht belegt wird. Falls ihr das Risiko einen Monat miete zu bezahlen nicht eingehen wollt, wäre es ratsam auf das nächste Monatsende zu kündigen und für den letzen Monat sich um einen Untermieter selbst zu kümmern.

Auszug

Einige Zeit vor dem Kündigungsdatum erhaltet ihr von eurem Hausmeister eine Auszugsbenachrichtigung mit Informationen dazu, wann das Zimmer spätestens geräumt sein muss und in welchem Zustand es übergeben werden muss. Im unteren Teil der Benachrichtigung könnt ihr auf einem Abtrennzettel eintragen, wann genau ihr die Schlüsselübergabe machen wollt. Den Zettel werft ihr bitte in den Hausmeisterbriefkasten ein. Eine Schlüsselübergabe ist natürlich nur zu deren Arbeitszeiten möglich. Bei der Schlüsselübergabe bekommt ihr dann vom Hausmeister auch eine Wohnungsgeberbestätigung, die ihr zum Beispiel benötigt, um euch beim Einwohnermeldeamt abzumelden, falls ihr ins Ausland geht. Leider ist es nicht möglich, die Wohnungsgeberbestätigung schon vorher zu erhalten.

Kaution

Eure Mietkaution bekommt ihr etwa 6 Wochen nach eurem Auszug auf das Konto überwiesen, sofern am Zimmer und Inventar keine Schäden verursacht wurden. Für Fragen bezüglich der Rückzahlung der Kaution wendet Euch bitte an die Geschäftsstelle.

Zimmerrückgabe + Inventar

In eurem Mietvertrag ist vorgeschrieben, wie das Zimmer übergeben werden muss: Möbel, Waschbecken, Spiegelschrank und Fußboden müssen geputzt sein. Das Originalinventar muss vorhanden und funktionstüchtig sein. Das sind üblicherweise:

  • Schreibtisch
  • Bürostuhl
  • Bett
  • Wandregal
  • Stehregal
  • kleiner Tisch

Das bedeutet:

Selbst wenn ihr bei eurem Einzug die alten Möbel ausgeräumt und neuere, bessere Möbel besorgt habt, müssen am Schluss trotzdem wieder die alten Möbel rein.

Ebenfalls müssen alle Nägel, Schrauben, Klimmzugstangen etc. aus den Wänden entfernt werden.