Vergütung
Die Vergütung von Tätigkeiten in der Selbstverwaltung soll der Wertschätzung des Vereins diesen Personen gegenüber ausdruck verleihen.
Wer wie vergütet wird ist in der Vergütungsordnung festgelegt.
Die Vergütung von Tätigkeiten in und für die Selbstverwaltung muss jedes Halbjahr erneut beim Kollegausschuss beantragt werden. Die Anträge zur Vergütung müssen im ersten und dritten Quartal für das jeweils vorangegangene Halbjahr beim Kollegausschuss eingereicht werden, z.B. per Mail an kollegausschuss@hadiko.de. Vergütungen, die nicht innerhalb dieser Fristen beantragt werden, verfallen.
Für Tätigkeiten in und für die einzelnen Häuser muss der Vergütungsantrag an das Hausparlament gestellt werden. Es gelten hierbei die gleichen Fristen wie für Vergütungen, über die der Kollegausschuss entscheidet. Die Tätigkeiten, über deren Vergütung das Hausparlament entscheidet, sind das Amt des Haussprechers, der Kontrollräte die nicht gleichzeitig Teil des Ältestenrates sind, des Getränkelieferanten aka dem BiMi und des Barteams. Welche Gremien und Ämter zu den Häusern gehören lässt sich auch der SV-Liste entnehmen. Flursprecher werden ohne eigenen Antrag vom Hausparlament vergütet.
Arbeitskreise
Tätigkeiten in Arbeitskreisen werden in der Regel mit 2 Wohnzeitpunkten für Tutoren und 3 Wohnzeitpunkten für den Sprecher vergütet. Vorrausetzung dafür ist, dass die Tutoren und Sprecher ihre Aufgaben in dem jeweiligen Arbeitskreis erfüllt haben. Die zu vergütenden Tutoren, sowie der Sprecher müssen namentlich im Vergütungsantrag genannt werden. Sollte ein Tutor besonder viel oder nur wenig zur Arbeit des Arbeitskreises beigetragen haben, so ist es möglich ihn mit bis zu 3 Wohnzeitpunkten oder nur mit einem Wohnzeitpunkt zu vergüten. Sollte ein Tutor seine Aufgaben nicht erfüllt haben, so reicht es ihn nicht im Vergütungsantrag zu nennen um ihn nicht vergüten zu lassen.
Eine Vorlage für einen Vergütungsantrag zur Vergütung eueres AKs findet ihr unter Vergütungsantrag: Arbeitskreise
Einzelvergütungsantrag
Sollt ihr für eine Tätigkeit nicht vergütet werden, werdet also auf dem Vergütungsantrag eures Arbeitskreises oder Gremiums nicht oder negativ genannt, so könnt ihr bis zur Sitzung des Kollegausschusses bzw. des Hausparlaments, auf der der Vergütungsantrag eures Arbeitskreises oder Gremiums behandelt wird, einen Einzelantrag auf Vergütung für eure Tätigkeit stellen oder persönlich auf der Sitzung erscheinen und euch dort zu dem Vergütungsantrag äußern. Wichtig ist dabei, dass ihr euch auf der Sitzung in die Anwesenheitsliste eintragt.