HowTo-KA

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Was der Kollegausschuss ist, könnt ihr auf der entsprechenden Seite nachlesen.

→ Hauptartikel: Kollegausschuss

Durchwurstel-Info

Teile des folgenden Abschnitts scheinen seit 2008 nicht mehr aktuell zu sein.  Bitte hilf mit, die fehlenden Informationen zu recherchieren und einzufügen.

Eine vielleicht etwas veraltete Info beinhaltet folgendes:

Durchwurschtel - Info für KA - Vertreter

.. und solche die es werden wollen Der Kolleg-Ausschuß (KA) ist das höchste demokratische Gremium unserer Selbstverwaltung im HaDiKo. Mitglieder der KA sind die Haussprecher der Häuser K1 bis K5 und die KA-Vertreter. Der KA ist beschlußfähig, wenn mindestens 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder und mindestens ein Mitglied des ¨Altestenrates ( ¨ARA) auf der ordentlich einberufenen Sitzung anwesend sind (also mindestens 14 Personen). Ein KA-Vertreter hat die Pflicht, zu den KA-Sitzungen zu erscheinen, dort mitzuarbeiten und bis zum bitteren Ende der Sitzung auszuharren. Wenn er nicht kommen kann, muß er entschuldigt sein und seinen Vertreter schicken. In Diskussionen erteilt der Vorsitzende das Wort in der Reihenfolge der Meldungen, Vorstandsmitglieder haben das Recht der Direkten Erwiderung, sollten sich aber im allgemeinen auch an die Rednerliste halten. Der Vorsitzende faßt am Ende der Diskussion, gegebenenfalls auch zwischendurch, die Ergebnisse zusammen. Falls die Diskussion für Deinen Geschmack zu lange andauert, Du der ständigen Wiederholung gleicher Argumente von verschiedenen Leuten zu einem Thema ein Ende bereiten m¨ochtest oder die Diskussion dem Vorsitzenden aus der Hand gleitet, kannst du durch Heben beider H¨ande einen Antrag zur Geschäftsordnung (GO) stellen, der die Rednerliste sofort unterbricht:

  1. Top 1 Antrag auf Nichtbefassung
  2. Top 2 Antrag auf Überweisung
  3. Top 3 Antrag auf Beschränkung der Redezeit
  4. Top 4 Antrag auf Schluss der Rednerliste
  5. Top 5 Antrag auf Schluss der Debatte und sofortige Abstimmung
  6. Top 6 Antrag auf Vertagung
  7. Top 7 Antrag auf Unterbrechung der Sitzung
  8. Top 8 Antrag auf Abgabe des Vorsitzes
  9. Top 9 Hinweis zur Geschäftsordnung

Antr¨age 1, 2, 3, 4 und 5 dürfen nur von solchen KA-Mitgliedern gestellt werden, die noch nicht zur Sache gesprochen haben, auf die sich dieser GO-Antrag bezieht. Falls kein Widerspruch durch das Wort Gegenrede erfolgt, ist der GO-Antrag angenommen, ansonsten muß sofort mit einfacher Mehrheit ¨uber ihn abgestimmt werden. Abstimmungen werden vom Vorsitzenden aufgerufen. Ein Antrag ist dann angenommen, wenn er die er- forderliche Mehrheit f¨ur die Zustimmung erreicht. Dabei bedeuten: Einfache Mehrheit ist: Mehr JA–Stimmen als NEIN–Stimmen. 2/3 Mehrheit ist: mindestens 2/3 JA–Stimmen der abgegebenen JA– und NEIN–Stimmen. F¨ur ¨Anderungen der GO und deren Bestandteile, sowie für die meisten zweiten Lesungen sind 2/3-Mehrheiten notwendig. Lesungen sind Diskussionen ¨uber Antr¨age. F¨ur jeden Antrag wird automatisch die erste Lesung durch- gef¨uhrt, es sei den es stellt jemand den Antrag auf Vertagung, Nichtbefassung oder ¨Uberweisung (an eine Kommission). Entlastungen erfolgen mit einfacher Mehrheit, auch wenn sie in die zweite Lesung kommen. Entlastungen des alten Vorstandes erfolgen durch die KA-Vertreter des vorhergegangenen Semesters. Es m¨ussen 10 der 14 alten KA-Vertreter anwesend sein. Um sich durch das Gewirr von Verfassung, KA-Geschäftsordnung und -Beschlüsse durchzuwühlen, sollte man sich die beiden ersten KA’s mal reinziehen. Außerdem bremst der ÄRA (hoffentlich) den KA, wenn Beschlüsse gefaßt werden sollen, die nicht im Einklang mit der Verfassung und der GO stehen.

Anträge schreiben und einreichen

In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen folgende wichtige Informationen:
* was sollte in einem Antrag stehen
* wer kann helfen
* wie und wo ist der Antrag hinzuschicken


Du kannst helfen, indem du sie recherchierst und einfügst, aber bitte kopiere keine fremden Texte in diesen Artikel.

Der Antrag

Grundsätzlich sollten Anträge möglichst genau formuliert sein.

  • Alternativen vorschlagen. Falls (I) nicht, dann doch bitte (II).

Geldanträge

  • Kostenvoranschläge (verschiedene/günstigster Anbieter)

Anträge zur Geschäftsordnung

genaue Ausformulierung durch ErVo/ÄRa. Sinn und Zweck muss im Antrag erkennbar sein.

Die Begründung

Die Begründung ist möglichst ausführlich und beantwortet nach Möglichkeit schon Fragen, die auf der Sitzung regelmäßig auftauchen. Dies sind zum Beispiel Fragen nach Kosten, Nutzen fürs Heim oder AK'e, Durchführbarkeit oder Alternativen.

Einreichen und Fristen

Anträge können jederzeit eingereicht werden. Die Sitzungstermine richten sich zum Teil auch nach der Menge und Dringlichkeit der eingehenden Anträge. Wer also seinen Antrag schnell behandelt haben will, gibt ihn gleich ab und macht ihn auch noch dringend. Nur solche Anträge, die noch vor dem kurzfristig angesetzten Antragsschluss eingehen, werden berücksichtig.

Die Anträge sind beim KA-Vorsitzenden abzugeben. Am besten per E-Mail an ka@hadiko.de. Man verwendet auch am besten diese E-Mailadresse, da diese auch noch vom Erweiterten Vorstand mitgelesen wird, dein Antrag geht seltener verloren als wenn du ihn an eine private Adresse schickst.

Hilfestellungen

Wenn man sich unsicher ist oder auch schon mal seinen Antrag überprüfen lassen will, dann sollte man sich am besten mal vorher informieren oder Rat einholen.

  • Vorstand
  • Haussprecher
  • erweiterter Vorstand
  • Ältestenrat oder
  • den KA-Vertretern selbst.
sind meistens behilflich, wenn man nur fragt. Am besten schreibt man auch hier eine E-Mail oder spricht mal die Leute auf einem Barabend an.