Wahlen

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Fast alle Kompetenzen und Zuständigkeiten innerhalb der studentischen Selbstverwaltung des HaDiKo werden demokratisch gewählt.

Die Wahlen finden immer am Ende eines Halbjahres statt und werden nach gemäß unserer Wahlordnung vom Ältestenrat koordiniert.

Ablauf

Im Sinne der Vereins-internen Öffentlichkeitsarbeit haben sich der Ältestenrat und der Öffentlichkeitsausschuss auf folgendes Vorgehen zur Wahl geeinigt:

Ankündigungen an die Bewohner

  1. Ende April/Oktober: Wahlankündigung und Einladung zum Infoabend durch den Ältestenrat. Diese E-Mail enthält einen offiziellen Anhang mit den ordnungsgemäßen Eckdaten zur Wahl und einen einladenden, bewerbenden Text für den Infoabend bzw. die Wahl im Allgemeinen (im Kontext, dass diese E-Mail an hunderte Bewohner geht, die davon zum ersten Mal hören und wahrscheinlich weder auf Anhänge, noch auf Links klicken werden). Damit der Infoabend als Informationsveranstaltung für die heimweiten Gremien gilt, muss diese Einladung min. 4 Tage vor dem Infoabend erfolgen (siehe Gremienordnung). Besser ist eine Vorlaufzeit für die Bewohner von 1 bis 2 Wochen.
  2. Erster Dienstag im Mai/November: Erinnerung an den Infoabend mit Nennung der tatsächlich anwesenden Gruppen der Selbstverwaltung durch den Öffentlichkeitsausschuss.
  3. Mitte Mai/November: Start des Wahlaktes für die direkten Wahlen durch die Bewohner durch den Ältestenrat (E-Mail). Kandidatenvorstellung durch den Öffentlichkeitsausschuss (Aushänge).
  4. Anfang Juni/Dezember: Verkündung der Wahlergebnisse durch den Ältestenrat.

Jede dieser vier Schritte stellt eine E-Mail an alle unserer 1102 Bewohner dar! Aus diesem Grund achten beide der Gremien auf das Schreiben sinnvoller E-Mails inkl. des Vieraugenprinzips.

Ankündigungen an die Selbstverwaltung

Die Gruppen der Selbstverwaltung sollen durch folgende E-Mails an ihre Möglichkeiten und Pflichten erinnert werden:

  1. Einladung zum Mitmachen beim Infoabend 1-3 Wochen vor dem Infoabend durch den Öffentlichkeitsausschuss.
  2. Erinnerung an Wahlvorschläge 2-3 Wochen vor dem Listenschluss durch den Ältestenrat. Zu wählende Sprecher oder Mitglieder können durch die vorherige Besetzung vorgeschlagen werden. Dies wird bei der Wahl entsprechend gekennzeichnet.