Schimmelbekämpfung

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Version vom 27. Mai 2014, 19:07 Uhr von Achim.kupferschmitt (Diskussion | Beiträge) (Erwähnung des Hygrometerangebots des AK EU, Umsortierung: Präventive Maßnahmen nach oben!)
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Schimmelpilz ist vorallem im Winter ein großes Problem. Schimmelpilz ist gesundheitsschädigend und entsteht vor Allem bei fehlerhaftem Lüftverhalten.

Vorkommen

Schimmel im Wohnraum(der nicht auf eurem Essen lebt) entsteht durch übermäßige Feuchtigkeit und wird begünstigt durch unzureichende Lüftung.

Fakten

  • Schimmel ist gesundheitsschädlich
  • Schimmelbefall muss dem Vermieter angezeigt werden
  • Kleinerer Befall, z.B. auf Fensterrahmen oder Dichtungen, kann selbst entfernt werden - Materialkosten etc. werden i.A. problemlos erstattet
  • Größere Flächen müssen von Fachkräften gereinigt werden
  • Schimmel muss entfernt werden - einfaches Überstreichen reicht nicht [1]
  • Schimmel kommt wieder, solange nicht die Ursache behoben wird (Kältebrücken, Lüftungsverhalten, feuchter Putz...)

Vermeidung / Prävention

Außerhalb von Baumängeln könnt ihr die Schimmelbildung wesentlich beeinflussen, wenn ihr euch eurer Möglichkeiten bewusst seid.

Am wichtigsten dabei ist regelmäßiges Stoß- oder Querlüften, um feuchte Innenluft mit trockener Außenluft auszutauschen. Auf keinen Fall solltet ihr Fenster auf Dauerkipp lassen! Das kühlt eure Möbel und Wände aus, führt zu erhöhter Kondensation und damit zu mehr Schimmel. Außerdem treibt das unsere Heizkosten in die Höhe, weil warme Luft direkt aus dem Fenster fliegt.

Wenn man sich nicht sicher ist, ob das Lüftverhalten richtig ist kann man sich beim AK EU ein Hygrometer ausleihen, das u.a Temperatur und Luftfeuchtigkeit anzeigt. Als Richtwert für die Luftfeuchte sollte ein Wert zwischen 30-50% angepeilt werden.

Vermeiden sollte man auch, Schränke und geschlossene Bettkästen direkt an die Wand zu stellen, da dann kein Luftaustausch stattfinden kann. Einige cm Abstand machen hier viel aus.

Als weitere Quelle sei diese Broschüre von dena und Bundesministerium genannt.

Mietrechtliches

Schimmelbefall, besonders übelriechender, kann Grund zur Mietminderung sein. Wie bei allen rechtlichen Angelegenheit solltet ihr alles dokumentieren, d.h. regelmäßig Fotos machen, Schreiben und Kommunikationsversuche protokollieren. Falls die ersten Bitten um Sanierung auf taube Ohren treffen, ist es sinnvoll, auf schriftlichem Wege fortzufahren.

Erster Schritt bei Problemen sollte also ein Brief sein, in dem ihr die Entfernung des Schimmels bis zu einem gewissen Datum fordert, üblicherweise 2-4 Wochen. Kündigt an, dass ihr euch andernfalls gezwungen seht, die Miete zu mindern.

Dokumentiert den Zustand nach dem Entfernungsversuch, und meldet euch nochmals, falls die Maßnahme erfolglos war. Fordert dasselbe, mit mehr Nachdruck und Verweis auf fachgerechte Reinigungsrichtlinien [1]. Wiederholt sich der Zyklus, wendet euch an die Rechtsberatung des Studentenwerks[2] oder den Mieterverein[3], um abzuschätzen, wann die Mietminderung angebracht ist.

Laufen eure Briefe ins Leere und eure Fristen werden ohne Ankündigung nicht eingehalten, könnt ihr umgehend die Miete mindern. Je nach Ausmaß des Schimmels können das bis zu ca. 10% [4] sein. Jeder Tag ab dem Ablauf der Frist, den der Mangel besteht, darf mit geminderter Miete verrechnet werden.

Falls ihr die Miete per Lastschrift einziehen lasst, dürft ihr diese Zahlung nicht einfach abbrechen, sondern müsst eurer Bank sagen, dass zeitgleich der korrekte, geminderte Betrag überwiesen wird.

Weiter helfen können euch eure Haussprecher und diese Seite.

Leitfaden Beschwerde/Mietminderung

Wenn ihr eure Schimmelbeschwerde effektiv durchsetzen wollt, werdet ihr aller Wahrscheinlichkeit halber mit Mietminderung drohen bzw. sie auch durchsetzen müssen. Dafür ist es nötig und sinnvoll, folgende goldenen Regeln einzuhalten:

  • Alles dokumentieren
  • Alle Handlungen dem Vermieter ankündigen
  • Dem Vermieter immer eine feste Frist, mindestens 2 Wochen, einräumen

Das heißt: Jedes Schreiben bzw. Gesprächsprotokoll aufbewahren, ständig Fotos machen und keine Schnellschüsse abgeben! Falls ihr Hilfe braucht, fragt euren Haussprecher oder Ältestenrat. Ein Muster findet ihr hier: http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/musterbriefe/1musterbrief-maengelanzeige.html

Die Mietminderungsrate ist kritisch, und eine übertriebene kann Kündigungsgrund sein. Am Besten mit dem Mieterverein Rücksprache halten. Grundsätzlich kann die Miete jedoch, falls der Mangel gravierend genug ist, vom Zeitpunkt der Mängelanzeige an bis zur Beseitigung des Mangels gemindert werden.

Links zum Thema / Quellen

[1] http://www.gesundheitsamt.bremen.de/sixcms/media.php/13/3_nb_Umwelt_Schimmel%20richtig%20entfernen%202004.pdf
[2] http://www.studentenwerk-karlsruhe.de/static.php?page=kontakt
[3] http://www.mieterverein-karlsruhe.de/
[4] http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Maengel/mdma.htm
[5] http://www.dena.de/fileadmin/user_upload/Download/Dokumente/Publikationen/Bau/zukunft_haus/Gesund_Wohnen_durch_Lueften_und_Heizen.pdf

http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/s/1schimmel.html
http://forum.freenet.de/app/printable/forum_post_list.jsp?forum=immobilien&cID=210&tID=207018