Plakate
Generell
Um die Verwirrung zu bekämpfen wo in den Häusern was plakatiert werden darf hier die ultimative Anleitung/Plakatierungsordnung dazu:
Generell sind SV/Vermieter Aushänge immer wichtiger als externe Aushänge. Werbung von Parteien sind unerwünscht und werden entfernt. Volksverhetzendes wird nicht geduldet! Im Zweifelsfall entscheidet der Haussprecher.
K1
K2
Im Eingangsbereich
- geschlossene Türflügel: nur studentisch (HaDiKo, Hochschulgruppen, etc)
- öffnende Türflügel: nur Haussprecher und Kontrollrat (HVV Ankündigungen, Fahrradräumungen, etc)
- zwischen den Briefkästen: frei verfügbar, nur die generellen Regel gelten
- Pinnwand neben der Loge und BA-Pinnwand: Nur SV Gremien entsprechend der Beschriftung
Am Aufgang der P-Flügel Treppe
- frei verfügbar, nur die generellen Regel gelten
Am Eingang zum Fahrradkeller
- frei verfügbar, nur die generellen Regel gelten
Restliches Haus
- nur studentisch (HaDiKo, Hochschulgruppen, etc)
Briefkasteneinwurf
- Nur Haussprecher oder Kontrollrat
- andere Einwürfe werden kostenpflichtig abgemahnt
K3
K4
K5
Im Haus K5 ist das Plakatieren nur an folgenden Stellen gestattet:
- Im Eingangsbereich an den Pinnwänden: gemäß den Aushängen
- Im Aufzug an der Rückwand: Für Barabende, Heim- und Hausfeste und AK-Aktionen
- Am Gitter im Fahrradkeller: Für Barabende, Heim- und Hausfeste und AK-Aktionen
- Vor der Bar: Für Barabende, Heim- und Hausfeste und AK-Aktionen