Plakate

Aus HaDiKo Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Generell

Um die Verwirrung zu bekämpfen wo in den Häusern was plakatiert werden darf hier die ultimative Anleitung/Plakatierungsordnung dazu:

Generell sind SV/Vermieter Aushänge immer wichtiger als externe Aushänge. Werbung von Parteien sind unerwünscht und werden entfernt. Volksverhetzendes wird nicht geduldet! Im Zweifelsfall entscheidet der Haussprecher.

K1

K2

Im Eingangsbereich

  • geschlossene Türflügel: nur studentisch (HaDiKo, Hochschulgruppen, etc)
  • öffnende Türflügel: nur Haussprecher und Kontrollrat (HVV Ankündigungen, Fahrradräumungen, etc)
  • zwischen den Briefkästen: frei verfügbar, nur die generellen Regel gelten
  • Pinnwand neben der Loge und BA-Pinnwand: Nur SV Gremien entsprechend der Beschriftung

Am Aufgang der P-Flügel Treppe

  • frei verfügbar, nur die generellen Regel gelten

Am Eingang zum Fahrradkeller

  • frei verfügbar, nur die generellen Regel gelten

Restliches Haus

  • nur studentisch (HaDiKo, Hochschulgruppen, etc)

Briefkasteneinwurf

  • Nur Haussprecher oder Kontrollrat
  • andere Einwürfe werden kostenpflichtig abgemahnt

K3

K4

K5

Im Haus K5 ist das Plakatieren nur an folgenden Stellen gestattet:

  • Im Eingangsbereich an den Pinnwänden: gemäß� den Aushängen
  • Im Aufzug an der Rückwand: Für Barabende, Heim- und Hausfeste und AK-Aktionen
  • Am Gitter im Fahrradkeller: Für Barabende, Heim- und Hausfeste und AK-Aktionen
  • Vor der Bar: Für Barabende, Heim- und Hausfeste und AK-Aktionen