Doppelbelegung

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Bewohner, die ihr Zimmer für eine bestimmte Zeit mit jemandem teilen wollen, können es doppelbelegen. Dabei darf jedoch gegenüber der eigenen Miete kein Gewinn erziehlt werden und die Nebenkosten müssen doppelt bezahlt werden.

Für Besucher muss dies grundsätzlich nicht beantragt werden, auch wenn sie ein paar Tage bleiben. Als Besucher gilt nicht mehr, wer hier im HaDiKo seinen Lebensmittelpunkt hat, also z.B. von hier aus studiert, arbeitet oder sein Praktikum absolviert.

Möchte man sein Zimmer teilen, so muss man zunächst die Zustimmung der Selbstverwaltung beantragen. Hat man die Zustimmung erhalten, sollte man mit seinem Untermieter einen Untermietvertrag abschließen.

Während der Doppelbelegung muss nur der Hauptmieter regelmäßig seine Immatrikulationsbescheinigung abgeben.

Antrag

Anzahl benötigter Unterschriften
Anzahl ord. Flurbewohner länger als 3 Monate bis 3 Monate
15 11 7
14 10 7
13 9 6
12 9 6
11 8 5
10 7 5
9 6 4
8 6 4
7 5 3
6 4 3
5 3 2
4 3 2
3 2 1
2 1 1
1 0 0

Für eine Doppelbelegungbenötigt man die Zustimmung der Selbstverwaltung. Eine Vorlage für den Antrag findet sich hier.

Der Antrag muss enthalten:

  • Name und Zimmernummer des Antragstellers
  • Datum des Antrags
  • Zeitraum der Doppelbelegung (Start- und Enddatum)
  • Vor- und Nachname des zweiten Mieters
  • Namen, Zimmernummern und Unterschriften der Mitbewohner
  • Unterschrift des Antragstellers

Zustimmung Mitbewohner

Um die Zustimmung der Selbstverwaltung zu bekommen, benötigt man zunächst die Unterstützung seiner Mitbewohner, die einfach auf dem Antrag mit unterschreiben. Unterschreiben dürfen nur ordentliche Bewohner, das heißt keine Ferienvertreter oder Untermieter (hier dürfen aber die jeweiligen Hauptmieter unterschreiben). Benötigt wird die Unterstützung von 75% der ordentlichen Mitbewohner (50% bei einer Dauer bis zu 3 Monaten).

Im HaDiKo ist es üblich, den zukünftigen zweiten Mieter seinen Mitbewohnern vorzustellen, bevor man sie nach ihrer Unterschrift fragt.

Antrag einreichen

Der fertig unterschriebene Antrag wird an das Hausparlament gestellt, das heißt beim Haussprecher abgegeben. Das Hausparlament entscheidet dann auf seiner nächsten Sitzung über den Antrag.

Bei einer Dauer bis zu 3 Monaten benötigt der Antrag keine weitere Zustimmung und kann direkt beim Kontrollrat eingereicht werden.

Zweiter Mieter

Ist die Doppelbelegung genehmigt, kann man mit seinem zweiten Mieter einen Untermietvertrag abzuschließen. Ebenfalls sollte man nicht vergessen, mit der Geschäftsstelle die Bezahlung der doppelten Nebenkosten abzuklären.

Einen zweiten Zimmerschlüssel kann man gegen Kaution beim Hausmeister erhalten.

Vertrag

Vorlagen für Untermietverträge finden sich vielfach im Internet. Die Schriftform ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, jedoch empfehlenswert.

Mit der Doppelbelegung darf kein Gewinn erziehlt werden.

Checkliste

  1. Mit Mitbewohnern abklären
  2. Antrag stellen
    1. Ausfüllen
    2. Genug Mitbewohner unterschreiben lassen
    3. Antrag einreichen
    4. Auf Ergebnis des Antrags achten
  3. Mit Geschäftsstelle das Bezahlen der doppelten Nebenkosten abklären