Kontrollrat
Der Kontrollrat ist ein Hausamt.
Der Kontrollrat besteht aus 3 Mitgliedern. Er überwacht die Arbeit der Hausverwaltung und überprüft die Beratungsergebnisse und Entscheidungen des Hausparlaments (HP) auf ihre Rechtmäßigkeit und Vereinbarkeit mit früheren Beschlüssen des HPs. Dazu führt er eine Beschlusssammlung.
Weitere Aufgaben:
- ordnungsgemäße Durchführung der hausweiten Wahlen und Abstimmungen auf HPs
- Teilnahme an den HPs
- Überprüfung der Immatrikulationsbescheinigungen aller Hausbewohner
Einer der 3 Kontrollräte eines jeden Hauses wird Mitglied im ÄRA (Ältestenrat – hat nichts mit dem Alter zu tun). Er überwacht die Arbeit der SV und überprüft die Beschlüsse des Vorstandes und des KA auf ihre Rechtmäßigkeit und Vereinbarkeit mit früheren Beschlüssen der SV. Zusätzliche Aufgaben für ÄRA-Mitglieder, die unter ihnen aufgeteilt werden:
- Teilnahme an den KA-Sitzungen
- Teilnahme an Kommissions- und Ausschusssitzungen
- Ausschreibung von Wahlen
- Kontrolle von Kassenprüfungen etc..
Desweiteren wird einer der 3 Kontrollräte (nicht der Ära) in den Wohnzeitausschuss (WZA) entsandt. Seine Aufgabe ist das Fortführen der WZA-Datenbank (Eintragung von Wohnzeitpunkten, Vorschläge zur Kündigung wegen fehlender Wohnzeitpunkte).
Kontrollräte dürfen außer der Ära/WZA-Mitgliedschaft kein weiteres Amt inne haben.
Die Amtszeit beträgt in der Regel 2 Semester.