Ältestenrat: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Category:HaDiKo-SV]]
[[Category:Selbstverwaltung]]

Version vom 20. Mai 2012, 17:46 Uhr

Dem Ältestenrat (ÄRa) im HaDiKo gehören laut der Heimgeschäftsordnung die aus den jeweiligen Kontrollräten entsandten ständigen Mitglieder der Häuser an.

Die Aufgaben des Ältestenrats sind:

  • Über Auslegung der Heimgeschäftsordnung entscheidet der ÄRa.
  • Der ÄRa überwacht die Arbeit des HaDiKo e.V. und überprüft die Beschlüsse des erweiterten Vorstandes und des KA auf Rechtmäßigkeit und Vereinbarkeit mit früheren Beschlüssen. Er führt hierzu eine Beschlusssammlung.
  • Der ÄRa führt die nötigen heimweiten Wahlen und Abstimmungen durch.
  • Der ÄRa ist verpflichtet, an den Sitzungen des KA teilzunehmen.
  • Scheidet ein Haussprecher vor Ende der regulären Amtszeit aus, so übernimmt der jeweilige ÄRa bis zur Neuwahl die Geschäfte.
  • Der ÄRa pflegt die Heimgeschäftsordnung. Er stellt sie den Mitgliedern des Vereins zur Verfügung.
  • Jeder Mitglied des ÄRa muss eine Datenschutzerklärung unterschreiben.