Ältestenrat: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
No-L (Diskussion | Beiträge) K Schützte „Ältestenrat“ ([edit=sysop] (unbeschränkt) [move=sysop] (unbeschränkt)) |
No-L (Diskussion | Beiträge) K Hob den Schutz von „Ältestenrat“ auf |
(kein Unterschied)
| |
Version vom 14. August 2011, 04:32 Uhr
Dem Ältestenrat (ÄRa) im HaDiKo gehören laut der Heimgeschäftsordnung die aus den jeweiligen Kontrollräten entsandten ständigen Mitglieder der Häuser an.
Die Aufgaben des Ältestenrats sind:
- Über Auslegung der Heimgeschäftsordnung entscheidet der ÄRa.
- Der ÄRa überwacht die Arbeit des HaDiKo e.V. und überprüft die Beschlüsse des erweiterten Vorstandes und des KA auf Rechtmäßigkeit und Vereinbarkeit mit früheren Beschlüssen. Er führt hierzu eine Beschlusssammlung.
- Der ÄRa führt die nötigen heimweiten Wahlen und Abstimmungen durch.
- Der ÄRa ist verpflichtet, an den Sitzungen des KA teilzunehmen.
- Scheidet ein Haussprecher vor Ende der regulären Amtszeit aus, so übernimmt der jeweilige ÄRa bis zur Neuwahl die Geschäfte.
- Der ÄRa pflegt die Heimgeschäftsordnung. Er stellt sie den Mitgliedern des Vereins zur Verfügung.
- Jeder Mitglied des ÄRa muss eine Datenschutzerklärung unterschreiben.