Wohnzeitpunkt: Unterschied zwischen den Versionen
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Will ein Bewohner für mehr als 10 Semester im HaDiKo wohnen, benötigt er für jedes Semester eine festgelegte Mindestanzahl an Wohnzeitpunkten auf seinem Wohnzeitpunktekonto. | Will ein Bewohner für mehr als 10 Semester im HaDiKo wohnen, benötigt er für jedes Semester eine festgelegte Mindestanzahl an Wohnzeitpunkten auf seinem Wohnzeitpunktekonto. | ||
Die jeweils benötigten Punkte lassen sich in der [https://ftp.hadiko.de/ordnungen/einzeln/Belegungsordnung.pdf#sentence.P-13-IV-1 Belegungsordnung, | Die jeweils benötigten Punkte lassen sich in der [https://ftp.hadiko.de/ordnungen/einzeln/Belegungsordnung.pdf#sentence.P-13-IV-1 Belegungsordnung, §13 Abs. 5] nachlesen. | ||
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Version vom 12. Januar 2023, 01:04 Uhr
Wohnzeitpunkte bekommt man für Engagement in der Selbstverwaltung gutgeschrieben. Durch Wohnzeitpunkte kann man im HaDiKo länger als 10 Semester wohnen. Der Kontrollrat überprüft regelmäßig die Anzahl der Wohnzeitpunkte für jeden ordentlichen Bewohner, welcher mehr als 10 Semester im HaDiKo wohnt. Diejenigen Bewohner, die nicht genügend Wohnzeitpunkte besitzen, werden dann zur Kündigung vorgeschlagen.
Benötige Wohnzeitpunkte pro überziehendes Semester
Will ein Bewohner für mehr als 10 Semester im HaDiKo wohnen, benötigt er für jedes Semester eine festgelegte Mindestanzahl an Wohnzeitpunkten auf seinem Wohnzeitpunktekonto.
Die jeweils benötigten Punkte lassen sich in der Belegungsordnung, §13 Abs. 5 nachlesen.
Punktestand
Wenn du die HEIDI lieb fragst, sagt sie dir wie viele Wohnzeitpunkte du derzeit hast.
Punktevergabe
Nachzulesen in der Vergütungsordnung ab §7.