AK Elektronik/Nutzungsordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Matthias.zipp (Diskussion | Beiträge)
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Das Labor ist stets wieder aufgeräumt zu verlassen. Insbesondere müssen die Arbeitsflächen frei von “Resten“ sein. Werkzeuge sind wieder in den vorgesehenen Schränken zu verstauen.
Das Labor ist stets wieder aufgeräumt zu verlassen. Insbesondere müssen die Arbeitsflächen frei von “Resten“ sein. Werkzeuge sind wieder in den vorgesehenen Schränken zu verstauen.
Eine Haftung des AKE bei Unfällen im Labor ist soweit möglich ausgeschlossen. Die Nutzung des Labors erfolgt stets auf eigene Verantwortung.
Eine Haftung des AKE bei Unfällen im Labor ist soweit möglich ausgeschlossen. Die Nutzung des Labors erfolgt stets auf eigene Verantwortung.
 
Nutzer haften in vollem Umfang für verursachte Sachschäden.
Die Nutzer haften in vollem Umfang für eventuell verursachte Sachschäden.
Im Labor gilt Rauchverbot.


=== Sicherheitsvorgaben ===
=== Sicherheitsvorgaben ===


Aus Gesundheits- und Hygienegründen dürfen im Labor keine Nahrungsmittel verzehrt werden. Wir raten grundsätzlich auch vom Konsum von Getränken ab.
* Rauchverbot
Letztere sind nur in geschlossenen Flaschen zulässig (keine Gläser, Tassen, Coladosen).
* kein Verzehr von Nahrungsmitteln
* keine Getränke in offenen Gefäßen(keine Gläser, Tassen, Coladosen)


* Glasfaserhaltige Stäube sind gesundheitsgefährdend -> Bohren von Leiterplatten nur im feuchten Zustand, Stäube umgehen beseitigen
* Tonerstaub (von Druckern und Kopiereren) ist gesundheitsgefährdend -> umgehend beseitigen
* Bei Umgang mit Lösungsmitteln oder anderen entflammbaren Stoffen -> ausreichend lüften
* Entflammbare Substanzen sind in gekennzeichneten, geschlossenen Behältnissen aufzubewahren
* Arbeitsschalen sind nach Nutzung gründlich zu spülen (zB Entwicklerschalen nach Nutzung der Ätzanlage).


Um die Sicherheit aller Nutzer und der Bewohner des angrenzenden Flures zu gewährleisten sind einige Sicherheitsvorgaben zu beachten:


Allgemein ist Staubbildung zu vermeiden (Bohren von Leiterplatten nur im feuchten Zustand). Insbesondere glasfaserhaltige Stäube (z.B. durch Bohren/Sägen von Leiterplatten) sind vom Verursacher umgehend zu beseitigen.
==== Verbot von Substanzen ====
Bei Arbeiten an Druckern und Kopierern ist der Labornutzer für die vollständige Entfernung eventueller Tonerstäube verantwortlich!
Folgende Stoffe dürfen nicht gehandhabt werden, da eine Belastung des Raums durch Dritte nicht erkennbar und mit erheblichen gesundheitlichen Folgen verbunden wäre:
Beim Umgang mit Lösungsmitteln oder anderen entflammbaren Stoffen ist auf eine ausreichende Lüftung zu achten. Nach Abschluss der Arbeiten ist das Labor gründlich durchzulüften.
Entflammbare Substanzen sind in gekennzeichneten, geschlossenen Behältnissen aufzubewahren.
Arbeitsschalen sind nach Nutzung gründlich zu spülen (zB Entwicklerschalen nach Nutzung der Ätzanlage).


==== Verbot von Substanzen ====
Einige besonders problematische Stoffe dürfen grundsätzlich nicht im Labor gehandhabt werden,
da eine Belastung des Raums durch Dritte nicht erkennbar und mit erheblichen gesundheitlichen Folgen verbunden wäre.
Hierzu zählen insbesondere
  * Beryllium und Berylliumoxid (einige HF-Bauteile)
  * Beryllium und Berylliumoxid (einige HF-Bauteile)
  * Asbest (in alten Röhrengeräten häufig)
  * Asbest (in alten Röhrengeräten häufig)
  * Metallisches Quecksilber
  * Metallisches Quecksilber
  * Radioaktive Stoffe
  * Radioaktive Stoffe
Ferner ist der Umgang mit sämtlichen Stoffen, die der ChemVerbotsV unterliegen nur in Ausnahmefällen zulässig.
* Stoffen mit den Gefahrenzeichen T und T+
Ausgenommen ist hierbei das Ätzmittel Natriumpersulfat.
* Stoffe, die der ChemVerbotsV unterliegen (Ausnahme: Ätzmittel Natriumpersulfat)
 
Der Umgang mit Stoffe mit den Gefahrenzeichen T und T+ ist grundsätzlich verboten.


== Miete des Labors ==
== Miete des Labors ==

Version vom 12. Juli 2020, 12:28 Uhr

Nutzung des Labors

→ Hauptartikel: Elektroniklabor

Das Elektroniklabor steht allen Bewohnern des HaDiKo zur Verfügung. Hier können Elektronikprojekte und kleinere Reparaturen durchgeführt werden. Das Labor ist stets wieder aufgeräumt zu verlassen. Insbesondere müssen die Arbeitsflächen frei von “Resten“ sein. Werkzeuge sind wieder in den vorgesehenen Schränken zu verstauen. Eine Haftung des AKE bei Unfällen im Labor ist soweit möglich ausgeschlossen. Die Nutzung des Labors erfolgt stets auf eigene Verantwortung. Nutzer haften in vollem Umfang für verursachte Sachschäden.

Sicherheitsvorgaben

  • Rauchverbot
  • kein Verzehr von Nahrungsmitteln
  • keine Getränke in offenen Gefäßen(keine Gläser, Tassen, Coladosen)
  • Glasfaserhaltige Stäube sind gesundheitsgefährdend -> Bohren von Leiterplatten nur im feuchten Zustand, Stäube umgehen beseitigen
  • Tonerstaub (von Druckern und Kopiereren) ist gesundheitsgefährdend -> umgehend beseitigen
  • Bei Umgang mit Lösungsmitteln oder anderen entflammbaren Stoffen -> ausreichend lüften
  • Entflammbare Substanzen sind in gekennzeichneten, geschlossenen Behältnissen aufzubewahren
  • Arbeitsschalen sind nach Nutzung gründlich zu spülen (zB Entwicklerschalen nach Nutzung der Ätzanlage).


Verbot von Substanzen

Folgende Stoffe dürfen nicht gehandhabt werden, da eine Belastung des Raums durch Dritte nicht erkennbar und mit erheblichen gesundheitlichen Folgen verbunden wäre:

* Beryllium und Berylliumoxid (einige HF-Bauteile)
* Asbest (in alten Röhrengeräten häufig)
* Metallisches Quecksilber
* Radioaktive Stoffe
* Stoffen mit den Gefahrenzeichen T und T+
* Stoffe, die der ChemVerbotsV unterliegen (Ausnahme: Ätzmittel Natriumpersulfat)

Miete des Labors

Das Labor kann kostenlos genutzt werden, Lötzinn und anderes Verbrauchsmaterial wird gestellt.

Für längere Nutzung gibt es einen Vermietungstransponder, der gegen Vorlage von Ausweis/Führerschein und Hinterlegung eines Pfands (Studentenausweis oder 25€) geliehen werden kann.

Aktuell steht kein Vermietungstransponder mehr zur Verfügung. Dieser wird demnächst noch beantragt

Verleih von Werkzeug und Geräten

Grundsätzlich verleiht der AK-Elektronik kein Werkzeug. Ausnahmen stehen hier.[1]

Diese(s) Gerät(e)/Werkzeug(e) können gegen ein Pfand (s.u.) entliehen werden. Nutzungsgebühren im eigentlichen Sinne fallen hierfür nicht an.


Pfand für Geräteleihe

Batterieladegeräte

Das Autobatterieadegerät kann gegen ein Pfand von 25€ für maximal zwei Tage entliehen werden.

Die andere Batterieladegeräte können gegen einen Pfand von je 15€ für maximal eine Woche entliehen werden (es wird maximal ein Ladegerät pro Person herausgegeben)

Alternativ kann auch eines der folgenden Ausweisdokumente hinterlegt werden:

  • Personalausweis
  • Führerschein
  • Studentenausweis

Handlötkolben

Die Handlötkolben können gegen einen Pfand von je 15€ für maximal eine Woche entliehen werden (es wird maximal ein Lötkolben pro Person herausgegeben).

Alternativ kann auch eines der o.g. Ausweisdokumente hinterlegt werden.

  1. ↑ Linktext, zusätzlicher Text.