Belegungswunsch: Unterschied zwischen den Versionen
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Mit dem Belegungswunsch geben die Bewohner eines Flures dem Belegungsausschuss bekannt, dass der Einzug eines neuen Bewohners auf ihren Flur gewünscht wird. Der Belegungswunsch soll drei (3) Tage vor der Zimmerverteilung in den rosa BA-Briefkasten im Erdgeschoss des Gebäudes K1 eingeworfen werden. Die Zimmerverteilung kann frühestens sechs (6) Tage nach dem Aufnahmegespräch stattfinden (Rückmeldefrist). Die HeimGO definiert Verteilungsregeln für die Zimmerverteilung des BA. Diese Verteilungsregeln haben Vorrang vor Belegungswünschen. | Mit dem Belegungswunsch geben die Bewohner eines Flures dem Belegungsausschuss bekannt, dass der Einzug eines neuen Bewohners auf ihren Flur gewünscht wird. Der Belegungswunsch soll drei (3) Tage vor der Zimmerverteilung in den rosa BA-Briefkasten im Erdgeschoss des Gebäudes K1 eingeworfen werden. Die Zimmerverteilung kann frühestens sechs (6) Tage nach dem Aufnahmegespräch stattfinden (Rückmeldefrist). Die HeimGO definiert Verteilungsregeln für die Zimmerverteilung des BA. Diese Verteilungsregeln haben Vorrang vor Belegungswünschen. | ||
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Version vom 25. Juli 2019, 09:26 Uhr

Der Belegungsausschuss legt auf der Zimmerverteilung fest, welches Zimmer für welchen Bewohner reserviert wird.
Flure können einen Belegungswunsch für Neueinzügler stellen.
Wo gibt es den Belegungswunsch?
Hier oder in Papierform beim Aufnahmegespräch.
Was bringt ein Belegungswunsch?
Mit dem Belegungswunsch geben die Bewohner eines Flures dem Belegungsausschuss bekannt, dass der Einzug eines neuen Bewohners auf ihren Flur gewünscht wird. Der Belegungswunsch soll drei (3) Tage vor der Zimmerverteilung in den rosa BA-Briefkasten im Erdgeschoss des Gebäudes K1 eingeworfen werden. Die Zimmerverteilung kann frühestens sechs (6) Tage nach dem Aufnahmegespräch stattfinden (Rückmeldefrist). Die HeimGO definiert Verteilungsregeln für die Zimmerverteilung des BA. Diese Verteilungsregeln haben Vorrang vor Belegungswünschen.