Doppelbelegung: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Hausparlament entscheidet | Das Hausparlament entscheidet ggf. auf seiner nächsten Sitzung über den Antrag. | ||
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## Ausfüllen | ## Ausfüllen | ||
## Genug Mitbewohner unterschreiben lassen | ## Genug Mitbewohner unterschreiben lassen | ||
## Antrag einreichen | ## Antrag und Immatrikulationsbescheinigung des Doppelbelegers einreichen | ||
## Auf Ergebnis des Antrags achten | ## Auf Ergebnis des Antrags achten | ||
# Mit Geschäftsstelle das Bezahlen der doppelten Nebenkosten abklären | # Mit Geschäftsstelle das Bezahlen der doppelten Nebenkosten abklären | ||
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Version vom 23. Februar 2016, 22:07 Uhr
Bewohner, die ihr Zimmer für eine bestimmte Zeit mit jemandem teilen wollen, können es doppelbelegen. Dabei darf jedoch gegenüber der eigenen Miete kein Gewinn erzielt werden und die Nebenkosten müssen doppelt bezahlt werden.
Für Besucher muss dies grundsätzlich nicht beantragt werden, auch wenn sie ein paar Tage bleiben. Als Besucher gilt nicht mehr, wer hier im HaDiKo seinen Lebensmittelpunkt hat, also z.B. von hier aus studiert, arbeitet oder sein Praktikum absolviert.
Möchte man sein Zimmer teilen, so muss man zunächst die Zustimmung der Selbstverwaltung beantragen. Hat man die Zustimmung erhalten, sollte man mit seinem Untermieter einen Untermietvertrag abschließen.
Während der Doppelbelegung muss der Hauptmieter regelmäßig seine Immatrikulationsbescheinigung abgeben. Die Immatrikulationsbescheinigung des Untermieters ist mit dem Antrag zusammen abzugeben.
Antrag
| Anzahl ord. Flurbewohner | länger als 3 Monate | bis 3 Monate |
|---|---|---|
| 15 | 11 | 7 |
| 14 | 10 | 7 |
| 13 | 9 | 6 |
| 12 | 9 | 6 |
| 11 | 8 | 5 |
| 10 | 7 | 5 |
| 9 | 6 | 4 |
| 8 | 6 | 4 |
| 7 | 5 | 3 |
| 6 | 4 | 3 |
| 5 | 3 | 2 |
| 4 | 3 | 2 |
| 3 | 2 | 1 |
| 2 | 1 | 1 |
| 1 | 0 | 0 |
Für eine Doppelbelegungbenötigt man die Zustimmung der Selbstverwaltung. Eine Vorlage für den Antrag findet sich hier.
Der Antrag muss enthalten:
- Name und Zimmernummer des Antragstellers
- Datum des Antrags
- Zeitraum der Doppelbelegung (Start- und Enddatum)
- Vor- und Nachname des zweiten Mieters
- Namen, Zimmernummern und Unterschriften der Mitbewohner
- Unterschrift des Antragstellers
mit dem Antrag ist die Immatrikulationsbescheinigung des
Zustimmung Mitbewohner
Um die Zustimmung der Selbstverwaltung zu bekommen, benötigt man zunächst die Unterstützung seiner Mitbewohner, die einfach auf dem Antrag mit unterschreiben. Unterschreiben dürfen nur ordentliche Bewohner, das heißt keine Ferienvertreter oder Untermieter (hier dürfen aber die jeweiligen Hauptmieter unterschreiben). Benötigt wird die Unterstützung von 75% der ordentlichen Mitbewohner (50% bei einer Dauer bis zu 3 Monaten).
Im HaDiKo ist es üblich, den zukünftigen zweiten Mieter seinen Mitbewohnern vorzustellen, bevor man sie nach ihrer Unterschrift fragt.
Antrag einreichen
Der fertig unterschriebene Antrag wird beim Haussprecher abgegeben, dieser kann darüber entweder direkt entscheiden, oder den Antrag dem Hausparlament zur Entscheidung vorlegen. Das Hausparlament entscheidet ggf. auf seiner nächsten Sitzung über den Antrag.
Zweiter Mieter
Ist die Doppelbelegung genehmigt, kann man mit seinem zweiten Mieter einen Untermietvertrag abzuschließen. Ebenfalls sollte man nicht vergessen, mit der Geschäftsstelle die Bezahlung der doppelten Nebenkosten abzuklären.
Einen zweiten Zimmerschlüssel kann man gegen Kaution beim Hausmeister erhalten.
Vertrag
Vorlagen für Untermietverträge finden sich vielfach im Internet. Die Schriftform ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, jedoch empfehlenswert.
Mit der Doppelbelegung darf kein Gewinn erziehlt werden.
Checkliste
- Mit Mitbewohnern abklären
- Antrag stellen
- Ausfüllen
- Genug Mitbewohner unterschreiben lassen
- Antrag und Immatrikulationsbescheinigung des Doppelbelegers einreichen
- Auf Ergebnis des Antrags achten
- Mit Geschäftsstelle das Bezahlen der doppelten Nebenkosten abklären
