AK Elektronik/Nutzungsordnung: Unterschied zwischen den Versionen
| Zeile 10: | Zeile 10: | ||
=== Sicherheitsvorgaben === | === Sicherheitsvorgaben === | ||
Aus Gesundheits- und Hygienegründen dürfen im Labor keine Nahrungsmittel verzehrt werden. Wir raten grundsätzlich auch vom Konsum von Getränken ab. | |||
Letztere sind in jedem Fall nur in geschlossenen Flaschen zulässig (keine Gläser, Tassen, Coladosen). | |||
Um die Sicherheit aller Nutzer und der Bewohner des angrenzenden Flures zu gewährleisten sind einige Sicherheitsvorgaben zu beachten: | Um die Sicherheit aller Nutzer und der Bewohner des angrenzenden Flures zu gewährleisten sind einige Sicherheitsvorgaben zu beachten: | ||
Allgemein ist Staubbildung zu vermeiden (Bohren von Leiterplatten nur im feuchten Zustand). | Allgemein ist Staubbildung zu vermeiden (Bohren von Leiterplatten nur im feuchten Zustand). Insbesondere glasfaserhaltige Stäube (z.B. durch Bohren/Sägen von Leiterplatten) sind vom Verursacher umgehend zu beseitigen. | ||
Bei Arbeiten an Druckern und Kopierern ist der Labornutzer für die vollständige Entfernung eventueller Tonerstäube verantwortlich! | Bei Arbeiten an Druckern und Kopierern ist der Labornutzer für die vollständige Entfernung eventueller Tonerstäube verantwortlich! | ||
Beim Umgang mit Lösungsmitteln oder anderen entflammbaren Stoffen ist auf eine ausreichende Lüftung zu achten. Nach Abschluss der Arbeiten ist das Labor gründlich durchzulüften. | |||
Entflammbare Substanzen sind in gekennzeichneten, geschlossenen Behältnissen aufzubewahren. | |||
Arbeitsschalen sind nach Nutzung gründlich zu spülen (zB Entwicklerschalen nach Nutzung der Ätzanlage). | |||
==== Verbot von Substanzen ==== | ==== Verbot von Substanzen ==== | ||
Einige besonders problematische Stoffe dürfen | Einige besonders problematische Stoffe dürfen grundsätzlich nicht im Labor gehandhabt werden, | ||
da eine Belastung des Raums durch Dritte nicht erkennbar und mit erheblichen gesundheitlichen Folgen verbunden wäre. | da eine Belastung des Raums durch Dritte nicht erkennbar und mit erheblichen gesundheitlichen Folgen verbunden wäre. | ||
Hierzu zählen insbesondere | Hierzu zählen insbesondere | ||
Version vom 18. April 2015, 22:42 Uhr
Nutzung des Labors
Das Elektroniklabor steht allen Bewohnern des HaDiKo zur Verfügung. Hier können Elektronikprojekte und kleinere Reparaturen durchgeführt werden. Das Labor ist stets wieder aufgeräumt zu verlassen. Insbesondere müssen die Arbeitsflächen frei von “Resten“ sein. Werkzeuge sind wieder in den vorgesehenen Schränken zu verstauen. Eine Haftung des AKE bei Unfällen im Labor ist soweit möglich ausgeschlossen. Die Nutzung des Labors erfolgt stets auf eigene Verantwortung.
Die Nutzer haften in vollem Umfang für eventuell verursachte Sachschäden. Im Labor gilt ein grundsätzliches Rauchverbot.
Sicherheitsvorgaben
Aus Gesundheits- und Hygienegründen dürfen im Labor keine Nahrungsmittel verzehrt werden. Wir raten grundsätzlich auch vom Konsum von Getränken ab. Letztere sind in jedem Fall nur in geschlossenen Flaschen zulässig (keine Gläser, Tassen, Coladosen).
Um die Sicherheit aller Nutzer und der Bewohner des angrenzenden Flures zu gewährleisten sind einige Sicherheitsvorgaben zu beachten:
Allgemein ist Staubbildung zu vermeiden (Bohren von Leiterplatten nur im feuchten Zustand). Insbesondere glasfaserhaltige Stäube (z.B. durch Bohren/Sägen von Leiterplatten) sind vom Verursacher umgehend zu beseitigen. Bei Arbeiten an Druckern und Kopierern ist der Labornutzer für die vollständige Entfernung eventueller Tonerstäube verantwortlich! Beim Umgang mit Lösungsmitteln oder anderen entflammbaren Stoffen ist auf eine ausreichende Lüftung zu achten. Nach Abschluss der Arbeiten ist das Labor gründlich durchzulüften. Entflammbare Substanzen sind in gekennzeichneten, geschlossenen Behältnissen aufzubewahren. Arbeitsschalen sind nach Nutzung gründlich zu spülen (zB Entwicklerschalen nach Nutzung der Ätzanlage).
Verbot von Substanzen
Einige besonders problematische Stoffe dürfen grundsätzlich nicht im Labor gehandhabt werden, da eine Belastung des Raums durch Dritte nicht erkennbar und mit erheblichen gesundheitlichen Folgen verbunden wäre. Hierzu zählen insbesondere
* Beryllium und Berylliumoxid (einige HF-Bauteile) * Asbest (in alten Röhrengeräten häufig) * Metallisches Quecksilber
Ferner ist der Umgang mit sämtlichen Stoffen, die der ChemVerbotsV unterliegen nur in Ausnahmefällen zulässig. Ausgenommen ist hierbei das Ätzmittel Natriumpersulfat.
Der Umgang mit Stoffe mit den Gefahrenzeichen T und T+ ist grundsätzlich verboten.
Miete des Labors
Das Labor kann kotenlos genutzt werden, Lötzinn und anderes Verbrauchsmaterial wird gestellt. Für längere Nutzung gibt es einen Vermietungstransponder, der gegen Vorlage von Ausweis/Führerschein und Hinterlegung eines Pfands (KIT-Card oder 25€) geliehen werden kann.
Verleih von Werkzeug und Geräten
Grundsätzlich verleiht der AK-Elektronik kein Werkzeug. Ausnahmen sind
- Autobatterieladegerät
- Handlötkolben ERSA TIP260
Diese(s) Gerät(e)/Werkzeug(e) können gegen ein Pfand (s.u.) entliehen werden. Nutzungsgebühren im eigentlichen Sinne fallen hierfür nicht an.
Pfand für Geräteleihe
Autobatterieladegerät
Das Ladegerät kann gegen ein Pfand von 25€ für maximal zwei Tage entliehen werden. Alternativ kann auch eines der folgenden Ausweisdokumente hinterlegt werden:
- Personalausweis
- Führerschein
- Studentenausweis
Handlötkolben
Die Handlötkolben können gegen einen Pfand von je 15€ für maximal eine Woche entliehen werden (es wird maximal ein Lötkolben pro Person herausgegeben). Alternativ kann auch eines der o.g. Ausweisdokumente hinterlegt werden.