AK Elektronik/Nutzungsordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei Arbeiten an Druckern und Kopierern ist der Labornutzer für die vollständige Entfernung eventueller Tonerstäube verantwortlich!
Bei Arbeiten an Druckern und Kopierern ist der Labornutzer für die vollständige Entfernung eventueller Tonerstäube verantwortlich!


Aus Gesundheits- und Hygienegründen dürfen im Labor keine Nahrungsmittel verszehrt werden. Wir raten grundsätzlich auch vom Konsum von Getränken ab.
Letztere sind in jedem Fall nur in geschlossenen Flaschen zulässig (keine Gläser, Tassen, Coladosen).
==== Verbot von Substanzen ====
Einige besonders problematische Stoffe dürfen Grundsätzlich nicht im Labor gehandhabt werden,
Einige besonders problematische Stoffe dürfen Grundsätzlich nicht im Labor gehandhabt werden,
da eine Belastung des Raums durch Dritte nicht erkennbar und mit erheblichen gesundheitlichen Folgen verbunden wäre.
da eine Belastung des Raums durch Dritte nicht erkennbar und mit erheblichen gesundheitlichen Folgen verbunden wäre.
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  * Asbest (in alten Röhrengeräten häufig)
  * Asbest (in alten Röhrengeräten häufig)
  * Metallisches Quecksilber
  * Metallisches Quecksilber
Ferner ist der Umgang mit sämtlichen Stoffen, die der ChemVerbotsV unterliegen nur in Ausnahmefällen zulässig.
Ausgenommen ist hierbei das Ätzmittel Natriumpersulfat.
Der Umgang mit Stoffe mit den Gefahrenzeichen T und T+ ist grundsätzlich verboten.


== Miete des Labors ==
== Miete des Labors ==

Version vom 18. April 2015, 22:34 Uhr

Nutzung des Labors

→ Hauptartikel: Elektroniklabor

Das Elektroniklabor steht allen Bewohnern des HaDiKo zur Verfügung. Hier können Elektronikprojekte und kleinere Reparaturen durchgeführt werden. Das Labor ist stets wieder aufgeräumt zu verlassen. Insbesondere müssen die Arbeitsflächen frei von “Resten“ sein. Werkzeuge sind wieder in den vorgesehenen Schränken zu verstauen. Eine Haftung des AKE bei Unfällen im Labor ist soweit möglich ausgeschlossen. Die Nutzung des Labors erfolgt stets auf eigene Verantwortung.

Die Nutzer haften in vollem Umfang für eventuell verursachte Sachschäden.

Sicherheitsvorgaben

Um die Sicherheit aller Nutzer und der Bewohner des angrenzenden Flures zu gewährleisten sind einige Sicherheitsvorgaben zu beachten:

Allgemein ist Staubbildung zu vermeiden (Bohren von Leiterplatten nur im feuchten Zustand). Glasfaserhaltige Stäube sind vom Verursacher zu beseitigen (z.B. durch Bohren/Sägen von Leiterplatten). Bei Arbeiten an Druckern und Kopierern ist der Labornutzer für die vollständige Entfernung eventueller Tonerstäube verantwortlich!

Aus Gesundheits- und Hygienegründen dürfen im Labor keine Nahrungsmittel verszehrt werden. Wir raten grundsätzlich auch vom Konsum von Getränken ab. Letztere sind in jedem Fall nur in geschlossenen Flaschen zulässig (keine Gläser, Tassen, Coladosen).

Verbot von Substanzen

Einige besonders problematische Stoffe dürfen Grundsätzlich nicht im Labor gehandhabt werden, da eine Belastung des Raums durch Dritte nicht erkennbar und mit erheblichen gesundheitlichen Folgen verbunden wäre. Hierzu zählen insbesondere

* Beryllium und Berylliumoxid (einige HF-Bauteile)
* Asbest (in alten Röhrengeräten häufig)
* Metallisches Quecksilber

Ferner ist der Umgang mit sämtlichen Stoffen, die der ChemVerbotsV unterliegen nur in Ausnahmefällen zulässig. Ausgenommen ist hierbei das Ätzmittel Natriumpersulfat.

Der Umgang mit Stoffe mit den Gefahrenzeichen T und T+ ist grundsätzlich verboten.

Miete des Labors

Das Labor kann kotenlos genutzt werden, Lötzinn und anderes Verbrauchsmaterial wird gestellt. Für längere Nutzung gibt es einen Vermietungstransponder, der gegen Vorlage von Ausweis/Führerschein und Hinterlegung eines Pfands (KIT-Card oder 25€) geliehen werden kann.

Verleih von Werkzeug und Geräten

Grundsätzlich verleiht der AK-Elektronik kein Werkzeug. Ausnahmen sind

  • Autobatterieladegerät
  • Handlötkolben ERSA TIP260

Diese(s) Gerät(e)/Werkzeug(e) können gegen ein Pfand (s.u.) entliehen werden. Nutzungsgebühren im eigentlichen Sinne fallen hierfür nicht an.


Pfand für Geräteleihe

Autobatterieladegerät

Das Ladegerät kann gegen ein Pfand von 25€ für maximal zwei Tage entliehen werden. Alternativ kann auch eines der folgenden Ausweisdokumente hinterlegt werden:

  • Personalausweis
  • Führerschein
  • Studentenausweis

Handlötkolben

Die Handlötkolben können gegen einen Pfand von je 15€ für maximal eine Woche entliehen werden (es wird maximal ein Lötkolben pro Person herausgegeben). Alternativ kann auch eines der o.g. Ausweisdokumente hinterlegt werden.