AK Elektronik/Nutzungsordnung: Unterschied zwischen den Versionen
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Eine Haftung des AKE bei Unfällen im Labor ist soweit möglich ausgeschlossen. Die Nutzung des Labors erfolgt stets auf eigene Verantwortung. | Eine Haftung des AKE bei Unfällen im Labor ist soweit möglich ausgeschlossen. Die Nutzung des Labors erfolgt stets auf eigene Verantwortung. | ||
Die Nutzer haften in vollem Umfang für eventuell verursachte Sachschäden. | |||
== Miete des Labors == | == Miete des Labors == | ||
Version vom 31. März 2015, 18:23 Uhr
Nutzung des Labors
Das Elektroniklabor steht allen Bewohnern des HaDiKo zur Verfügung. Hier können Elektronikprojekte und kleinere Reparaturen durchgeführt werden.
Das Labor ist stets wieder aufgeräumt zu verlassen. Insbesondere müssen die Arbeitsflächen frei von “Resten“ sein. Werkzeuge sind wieder in den vorgesehenen Schränken zu verstauen.
Eine Haftung des AKE bei Unfällen im Labor ist soweit möglich ausgeschlossen. Die Nutzung des Labors erfolgt stets auf eigene Verantwortung.
Die Nutzer haften in vollem Umfang für eventuell verursachte Sachschäden.
Miete des Labors
Das Labor kann kotenlos genutzt werden, Lötzinn und anderes Verbrauchsmaterial wird gestellt. Für längere Nutzung gibt es einen Vermietungstransponder, der gegen Vorlage von Ausweis/Führerschein und Hinterlegung eines Pfands (KIT-Card oder 25€) geliehen werden kann.
Verleih von Werkzeug und Geräten
Grundsätzlich verleiht der AK-Elektronik kein Werkzeug. Ausnahmen sind
- Autobatterieladegerät
- Handlötkolben ERSA TIP260
Diese(s) Gerät(e)/Werkzeug(e) können gegen ein Pfand (s.u.) entliehen werden. Nutzungsgebühren im eigentlichen Sinne fallen hierfür nicht an.
Pfand für Geräteleihe
Autobatterieladegerät
Das Ladegerät kann gegen ein Pfand von 25€ für maximal zwei Tage entliehen werden. Alternativ kann auch eines der folgenden Ausweisdokumente hinterlegt werden:
- Personalausweis
- Führerschein
- Studentenausweis
Handlötkolben
Die Handlötkolben können gegen einen Pfand von je 15€ für maximal eine Woche entliehen werden (es wird maximal ein Lötkolben pro Person herausgegeben). Alternativ kann auch eines der o.g. Ausweisdokumente hinterlegt werden.