Bewohner: Unterschied zwischen den Versionen

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Ordentliche Bewohner sind Bewohner des [[Hans-Dickmann-Kolleg]]s, die durch den [[HaDiKo e.V.]] zum Festeinzug aufgenommen oder durch das International Students Office (IStO) des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) vermittelt wurden.
Ordentliche Bewohner sind Bewohner des [[Hans-Dickmann-Kolleg]]s, die durch den [[HaDiKo e.V.]] zum Festeinzug aufgenommen oder durch das International Students Office (IStO) des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) vermittelt wurden.


Nur ordentliche Bewohner können aktive [[Mitglieder]] des HaDiKo e.V. sein – gleichzeitig sind sie zur Anwesenheit bei [[Hausvollversammlung]]en verpflichtet.
Nur ordentliche Bewohner können [[Vereinsmitgliedschaft#Arten_der_Mitgliedschaft|aktive Mitglieder]] des HaDiKo e.V. sein – gleichzeitig sind sie zur Anwesenheit bei [[Hausvollversammlung]]en verpflichtet.


Für die [[Miete]] und die [[Zimmerbelegung]] wird noch unterschieden, ob die ordentlichen Bewohner durch den [[Belegungsausschuss]] aufgenommen oder das IStO vermittelt wurden.
Für die [[Miete]] und die [[Zimmerbelegung]] wird noch unterschieden, ob die ordentlichen Bewohner durch den [[Belegungsausschuss]] aufgenommen oder das IStO vermittelt wurden.

Version vom 17. Juni 2014, 21:01 Uhr

Im HaDiKo werden die Bewohner anhand ihres Mietstatusses unterschieden.

ordentlicher Bewohner

Ordentliche Bewohner sind Bewohner des Hans-Dickmann-Kollegs, die durch den HaDiKo e.V. zum Festeinzug aufgenommen oder durch das International Students Office (IStO) des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) vermittelt wurden.

Nur ordentliche Bewohner können aktive Mitglieder des HaDiKo e.V. sein – gleichzeitig sind sie zur Anwesenheit bei Hausvollversammlungen verpflichtet.

Für die Miete und die Zimmerbelegung wird noch unterschieden, ob die ordentlichen Bewohner durch den Belegungsausschuss aufgenommen oder das IStO vermittelt wurden.

IStO

Das International Students Office (IStO) vermittelt 90 Zimmer direkt an Studenten, die dann auf den Fluren verteilt werden.

Ferienvertreter

Sind nicht alle Zimmer belegt, so kann der Belegungsausschuss sie monatsweise an Ferienvertreter vergeben. Ferienvertreter können maximal sechs Monate im HaDiKo wohnen.

Der Gästeflur wird nur mit Ferienvertretern belegt.

Ferienvertreter sind nicht berechtigt, Anträge mit ihrer Unterschrift zu unterstützen. Sie werden von der gesamtzahl der benötigten Unterschriften abgezogen.

Untermieter

Wird ein Zimmer untervermietet, so bleibt der eigentliche ordentliche Bewohner für das Zimmer verantwortlich.

Untermeiter sind nicht berechtigt, Anträge Anträge mit ihrer Unterschrift zu unterstützen. Hier bleibt der Hauptmieter zur Unterschrift berechtigt.