Grillplatz K4: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Grill K4 steht allen Hadikomitbewohnern und -bewohnerinnen unter untenstehenden Bedingungen zur Verfügung. Verwalter desselben ist der Flur L1, exekutiv jede/r L1-Bewohner/in. | Der Grill K4 steht allen Hadikomitbewohnern und -bewohnerinnen unter untenstehenden Bedingungen zur Verfügung. Verwalter desselben ist der Flur L1, exekutiv jede/r L1-Bewohner/in.<br /> | ||
Eine Übersicht der Ausstattung gibt es auf der [[/Inventarliste|Inventarliste ]]. | Eine Übersicht der Ausstattung gibt es auf der [[/Inventarliste|Inventarliste ]]. | ||
== Gebührenordnung == | == Gebührenordnung == | ||
# Die Bezeichnung "Grill K4" (im folgenden "Grill") umfasst den Grillplatz, die Grillvorrichtung, den Ofen sowie die Feuerfässer zwischen den Häusern K4 und K5. | # Die Bezeichnung "Grill K4" (im folgenden "Grill") umfasst den Grillplatz, die Grillvorrichtung, den Ofen sowie die Feuerfässer zwischen den Häusern K4 und K5. | ||
Version vom 30. Mai 2014, 14:28 Uhr
Grill K4
Allgemeines
Der Grill K4 steht allen Hadikomitbewohnern und -bewohnerinnen unter untenstehenden Bedingungen zur Verfügung. Verwalter desselben ist der Flur L1, exekutiv jede/r L1-Bewohner/in.
Eine Übersicht der Ausstattung gibt es auf der Inventarliste .
Gebührenordnung
- Die Bezeichnung "Grill K4" (im folgenden "Grill") umfasst den Grillplatz, die Grillvorrichtung, den Ofen sowie die Feuerfässer zwischen den Häusern K4 und K5.
- Der Grill darf nur gegen Kaution verwendet werden. Einzige Ausnahmen stellen SV-Veranstaltungen dar.
- Wollen sich mehrere Bewohner die Nutzung des Grills teilen, so ist dies unter ihnen auszumachen; dem Verwalter gegenüber gibt es stets nur einen Nutzer.
- Um die Kaution zurück zu erhalten ist der Grill mit Ausnahme der Feuerfässer vom Nutzer aufgeräumt und besenrein zu hinterlassen. Ebenso ist ausgeliehenes Material zu reinigen.
- Beschädigung oder/und Verlust von ausgeliehenem Material oder dem Grill führen zum Verlust der Kaution entsprechend der Wiederbeschaffungs- bzw. Reparaturkosten.
- Unvollständige Reinigung des Materials oder/und des Grills führen zum Verlust von 50€ der Kautionssumme. Dieser Betrag darf vom Verwalter des Grills als Belohnung für eine entsprechende Reinigung ausgelobt werden.
- Die Feuerfässer dürfen ausschließlich für Lagerfeuer und Entsorgung der Kohlereste verwendet werden.
- Die Kaution ist wie folgt festgesetzt:
Kautionstabelle
| Bestandteil | Betrag |
|---|---|
| Grillplatz | 50,00€ |
| Grillplatz, Grill und Zubehör | 50,00€ |
| Grillplatz, Ofen und Zubehör | 50,00€ |
| Grillplatz, Grill, Ofen und Zubehör | 100,00€ |
Reservierung
Die Reservierung des Grills ist bei jedem/jeder L1-Bewohner/in persönlich möglich.