Grillplatz K4: Unterschied zwischen den Versionen

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=Grill K4=
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== Allgemeines ==
== Allgemeines ==
Der Grill K4 steht allen Hadikomitbewohnern und -bewohnerinnen unter untenstehenden Bedingungen zur Verfügung. Verwalter desselben ist der Flur L1, exekutiv jede/r L1-Bewohner/in.
Der Grill K4 steht allen Hadikomitbewohnern und -bewohnerinnen unter untenstehenden Bedingungen zur Verfügung. Verwalter desselben ist der Flur L1, exekutiv jede/r L1-Bewohner/in.<br />
Eine Übersicht der Ausstattung gibt es auf der [[/Inventarliste|Inventarliste ]].
Eine Übersicht der Ausstattung gibt es auf der [[/Inventarliste|Inventarliste ]].
== Gebührenordnung ==
== Gebührenordnung ==
# Die Bezeichnung "Grill K4" (im folgenden "Grill") umfasst den Grillplatz, die Grillvorrichtung, den Ofen sowie die Feuerfässer zwischen den Häusern K4 und K5.
# Die Bezeichnung "Grill K4" (im folgenden "Grill") umfasst den Grillplatz, die Grillvorrichtung, den Ofen sowie die Feuerfässer zwischen den Häusern K4 und K5.

Version vom 30. Mai 2014, 14:28 Uhr

Grill K4

Allgemeines

Der Grill K4 steht allen Hadikomitbewohnern und -bewohnerinnen unter untenstehenden Bedingungen zur Verfügung. Verwalter desselben ist der Flur L1, exekutiv jede/r L1-Bewohner/in.
Eine Übersicht der Ausstattung gibt es auf der Inventarliste .

Gebührenordnung

  1. Die Bezeichnung "Grill K4" (im folgenden "Grill") umfasst den Grillplatz, die Grillvorrichtung, den Ofen sowie die Feuerfässer zwischen den Häusern K4 und K5.
  2. Der Grill darf nur gegen Kaution verwendet werden. Einzige Ausnahmen stellen SV-Veranstaltungen dar.
  3. Wollen sich mehrere Bewohner die Nutzung des Grills teilen, so ist dies unter ihnen auszumachen; dem Verwalter gegenüber gibt es stets nur einen Nutzer.
  4. Um die Kaution zurück zu erhalten ist der Grill mit Ausnahme der Feuerfässer vom Nutzer aufgeräumt und besenrein zu hinterlassen. Ebenso ist ausgeliehenes Material zu reinigen.
  5. Beschädigung oder/und Verlust von ausgeliehenem Material oder dem Grill führen zum Verlust der Kaution entsprechend der Wiederbeschaffungs- bzw. Reparaturkosten.
  6. Unvollständige Reinigung des Materials oder/und des Grills führen zum Verlust von 50€ der Kautionssumme. Dieser Betrag darf vom Verwalter des Grills als Belohnung für eine entsprechende Reinigung ausgelobt werden.
  7. Die Feuerfässer dürfen ausschließlich für Lagerfeuer und Entsorgung der Kohlereste verwendet werden.
  8. Die Kaution ist wie folgt festgesetzt:

Kautionstabelle

Bestandteil Betrag
Grillplatz 50,00€
Grillplatz, Grill und Zubehör 50,00€
Grillplatz, Ofen und Zubehör 50,00€
Grillplatz, Grill, Ofen und Zubehör 100,00€

Reservierung

Die Reservierung des Grills ist bei jedem/jeder L1-Bewohner/in persönlich möglich.