AK Elektronik/Nutzungsordnung: Unterschied zwischen den Versionen
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Eine Haftung des AKE bei Unfällen im Labor ist soweit möglich ausgeschlossen. Die Nutzung des Labors erfolgt stets auf eigene Verantwortung. | Eine Haftung des AKE bei Unfällen im Labor ist soweit möglich ausgeschlossen. Die Nutzung des Labors erfolgt stets auf eigene Verantwortung. | ||
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Version vom 18. Februar 2014, 12:51 Uhr
Nutzung des Labors
Das Elektroniklabor steht allen Bewohnern des HaDiKo zur Verfügung. Hier können Elektronikprojekte und kleinere Reparaturen durchgeführt werden.
Das Labor ist stets wieder aufgeräumt zu verlassen. Insbesondere müssen die Arbeitsflächen frei von “Resten“ sein. Werkzeuge sind wieder in den vorgesehenen Schränken zu verstauen.
Eine Haftung des AKE bei Unfällen im Labor ist soweit möglich ausgeschlossen. Die Nutzung des Labors erfolgt stets auf eigene Verantwortung.
Miete des Labors
Das Labor kann für einen geringen Unkostenbeitrag gemietet werden, der zur Deckung der Kosten für das zur Verfügung gestellten Verbrauchsmaterials (Lötzinn, einige Widerstandswerte, …) dient
Der Unkostenbeitrag zur Miete des Labors beträgt 1€ pro Tag.
Verleih von Werkzeug und Geräten
Grundsätzlich verleiht der AK-Elektronik kein Werkzeug. Ausnahmen sind
Autobatterieladegerät
Diese(s) Gerät(e)/Werkzeug(e) können gegen ein Pfand (s.u.) entliehen werden. Nutzungsgebühren im eigentlichen Sinne fallen hierfür nicht an.
Pfand für Geräteleihe
Autobatterieladegerät
Das Ladegerät kann gegen ein Pfand von 25€ für maximal zwei Tage entliehen werden. Alternativ kann auch eines der folgenden Ausweisdokumente hinterlegt werden:
- Personalausweis
- Führerschein
- Studentenausweis