Ältestenrat: Unterschied zwischen den Versionen

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Dem Ältestenrat (ÄRa) im HaDiKo gehören laut der Heimgeschäftsordnung die aus den jeweiligen [[Kontrollrat|Kontrollräten]] entsandten ständigen Mitglieder der Häuser an (einer pro Haus).
Dem Ältestenrat (ÄRa) im HaDiKo gehören laut der Heimgeschäftsordnung die aus den jeweiligen [[Kontrollrat|Kontrollräten]] entsandten ständigen Mitglieder der Häuser an (einer pro Haus).
== Aktuelle Mitglieder ==
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==Aufgaben ==
==Aufgaben ==

Version vom 21. Januar 2014, 16:07 Uhr

Dem Ältestenrat (ÄRa) im HaDiKo gehören laut der Heimgeschäftsordnung die aus den jeweiligen Kontrollräten entsandten ständigen Mitglieder der Häuser an (einer pro Haus).

Aktuelle Mitglieder

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Aufgaben

Die Aufgaben des Ältestenrats sind:

  • Über Auslegung der Heimgeschäftsordnung entscheidet der ÄRa.
  • Der ÄRa überwacht die Arbeit des HaDiKo e.V. und überprüft die Beschlüsse des erweiterten Vorstandes und des KA auf Rechtmäßigkeit und Vereinbarkeit mit früheren Beschlüssen. Er führt hierzu eine Beschlusssammlung.
  • Der ÄRa führt die nötigen heimweiten Wahlen und Abstimmungen durch.
  • Der ÄRa ist verpflichtet, an den Sitzungen des KA teilzunehmen.
  • Scheidet ein Haussprecher vor Ende der regulären Amtszeit aus, so übernimmt der jeweilige ÄRa bis zur Neuwahl die Geschäfte.
  • Der ÄRa pflegt die Heimgeschäftsordnung. Er stellt sie den Mitgliedern des Vereins zur Verfügung.
  • Jeder Mitglied des ÄRa muss eine Datenschutzerklärung unterschreiben.

Zusätzliche Aufgaben für ÄRA-Mitglieder, die unter ihnen aufgeteilt werden:

  • Teilnahme an den KA-Sitzungen
  • Teilnahme an Kommissions- und Ausschusssitzungen
  • Ausschreibung von Wahlen
  • Kontrolle von Kassenprüfungen etc..