Kontrollrat: Unterschied zwischen den Versionen

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=== ÄRa ===
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Einer der 3 Kontrollräte eines jeden Hauses wird Mitglied im [[Ältestenrat|ÄRA]] (Ältestenrat – hat nichts mit dem Alter zu tun). Er überwacht die Arbeit der SV und überprüft die Beschlüsse des Vorstandes und des KA auf ihre Rechtmäßigkeit und Vereinbarkeit mit früheren Beschlüssen der SV.
Einer der 3 Kontrollräte eines jeden Hauses wird Mitglied im [[Ältestenrat|ÄRA]] (Ältestenrat – hat nichts mit dem Alter zu tun). Er überwacht die Arbeit der SV und überprüft die Beschlüsse des Vorstandes und des KA auf ihre Rechtmäßigkeit und Vereinbarkeit mit früheren Beschlüssen der SV.



Version vom 20. Januar 2014, 00:50 Uhr

Der Kontrollrat ist ein Amt der Selbstverwaltung

Zusammensetzung und Wahl

Jedes Haus hat 3 Kontrollräte. Diese werden auf der Hausvollversammlung gewählt. Die Amtszeit beträgt in der Regel 2 Semester.

Aufgaben

Desweiteren wird einer der 3 Kontrollräte (nicht der Ära) in den Wohnzeitausschuss (WZA) entsandt. Seine Aufgabe ist das Fortführen der WZA-Datenbank (Eintragung von Wohnzeitpunkten, Vorschläge zur Kündigung wegen fehlender Wohnzeitpunkte) Kontrollräte dürfen außer der Ära/WZA-Mitgliedschaft kein weiteres Amt inne haben.

ÄRa

Vorlage:Hauptseite Einer der 3 Kontrollräte eines jeden Hauses wird Mitglied im ÄRA (Ältestenrat – hat nichts mit dem Alter zu tun). Er überwacht die Arbeit der SV und überprüft die Beschlüsse des Vorstandes und des KA auf ihre Rechtmäßigkeit und Vereinbarkeit mit früheren Beschlüssen der SV.

Weiterführende Links für Kontrollräte

Offizielles KR-Wiki: https://kr.wiki.hadiko.de/wiki/