Schimmelbekämpfung: Unterschied zwischen den Versionen

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Hendrik (Diskussion | Beiträge)
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Image:DSC02322.JPG| 25. Februar 2009
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==E-Oben==
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Version vom 26. April 2012, 22:13 Uhr

Schimmel

In den letzten Jahren gab es immer wieder Fälle von Schimmelpilzbefall zu beklagen. Leider haben die eingeleiteten Maßnahmen von unserem Geschäftsführer Divisek keine langfristige Wirkung gezeigt. Er meint, dass dies am fehlerhaften bzw. gar keinem Lüften liegen würde.

Um zu zeigen, dass Herr Divisek hier nicht richtig liegt, sollen Bewohner die Möglichkeit haben, Kommentare, Fotos, etc. in regelmäßigen Abständen (ca. alle 2 Wochen wäre schön) hier im Wiki online zu stellen.

Weiterhin solltet ihr dennoch auf euer Lüft und Heizverhalten achten, wenn ihr euch nicht ganz sicher seit ob ihr richtig lüftet, dann schaut euch noch einmal diese Broschüre an.

Zur Unterstützung eurer Argumentation könnt ihr euch vom AK Energie und Umwelt kostenlos Hygrometer ausleihen, um die Luftfeuchtigkeit zu messen.

Unter Schimmelstreits und dem Punkt "Mietrechtliches" dieser Seite bekommt ihr Tipps und Infos zur Durchsetzung eurer Forderungen.

Vorkommen

Schimmel im Wohnraum(der nicht auf eurem Essen lebt) entsteht durch übermäßige Feuchtigkeit und wird begünstigt durch unzureichende Lüftung.

Fakten

  • Schimmel ist gesundheitsschädlich
  • Schimmelbefall muss dem Vermieter angezeigt werden
  • Kleinerer Befall, z.B. auf Fensterrahmen oder Dichtungen, kann selbst entfernt werden - Materialkosten etc. werden i.A. problemlos erstattet
  • Größere Flächen müssen von Fachkräften gereinigt werden
  • Schimmel muss entfernt werden - einfaches Überstreichen reicht nicht [1]
  • Schimmel kommt wieder, solange nicht die Ursache behoben wird (Kältebrücken, Lüftungsverhalten, feuchter Putz...)

Mietrechtliches

Schimmelbefall, besonders übelriechender, kann Grund zur Mietminderung sein. Wie bei allen rechtlichen Angelegenheit solltet ihr alles dokumentieren, d.h. regelmäßig Fotos machen, Schreiben und Kommunikationsversuche protokollieren. Falls die ersten Bitten um Sanierung auf taube Ohren treffen, ist es sinnvoll, auf schriftlichem Wege fortzufahren.

Erster Schritt bei Problemen sollte also ein Brief sein, in dem ihr die Entfernung des Schimmels bis zu einem gewissen Datum fordert, üblicherweise 2-4 Wochen. Kündigt an, dass ihr euch andernfalls gezwungen seht, die Miete zu mindern.

Dokumentiert den Zustand nach dem Entfernungsversuch, und meldet euch nochmals, falls die Maßnahme erfolglos war. Fordert dasselbe, mit mehr Nachdruck und Verweis auf fachgerechte Reinigungsrichtlinien [1]. Wiederholt sich der Zyklus, wendet euch an die Rechtsberatung des Studentenwerks[2] oder den Mieterverein[3], um abzuschätzen, wann die Mietminderung angebracht ist.

Laufen eure Briefe ins Leere und eure Fristen werden ohne Ankündigung nicht eingehalten, könnt ihr umgehend die Miete mindern. Je nach Ausmaß des Schimmels können das bis zu ca. 10% [4] sein. Jeder Tag ab dem Ablauf der Frist, den der Mangel besteht, darf mit geminderter Miete verrechnet werden.

Falls ihr die Miete per Lastschrift einziehen lasst, dürft ihr diese Zahlung nicht einfach abbrechen, sondern müsst eurer Bank sagen, dass zeitgleich der korrekte, geminderte Betrag überwiesen wird.

Weiter helfen können euch eure Haussprecher und diese Seite.


Präventionsmaßnahmen

Außerhalb von Baumängeln könnt ihr die Schimmelbildung wesentlich beeinflussen, wenn ihr euch eurer Möglichkeiten bewusst seid.

Am wichtigsten dabei ist regelmäßiges Stoß- oder Querlüften, um feuchte Innenluft mit trockener Außenluft auszutauschen. Auf keinen Fall solltet ihr Fenster auf Dauerkipp lassen! Das kühlt eure Möbel und Wände aus, führt zu erhöhter Kondensation und damit zu mehr Schimmel. Außerdem treibt das unsere Heizkosten in die Höhe, weil warme Luft direkt aus dem Fenster fliegt.

Vermeiden sollte man auch, Schränke und geschlossene Bettkästen direkt an die Wand zu stellen, da dann kein Luftaustausch stattfinden kann. Einige cm Abstand machen hier viel aus.

Als weitere Quelle sei diese Broschüre von dena und Bundesministerium genannt.

Orte mit Schimmel

Nachfolgend eine Auflistung der Flure, die Probleme mit Schimmel haben.

A-Unten

A-Mitte

A-Oben

B-Unten

B-Mitte

B-Oben

C-Unten

C-Mitte

C-Oben

E-Oben

Schimmel im K2

P4

E1

Prinzipiell besteht das Problem der Schimmelbildung darin, dass die Putzfrauen die Oberflächen mit ihren Putzutensilien nur streicheln. Hinzu kommt, dass sich diese zu sehr auf ihre scharfen Putzmittelchen verlassen und auf die Bewohner.


Links zum Thema / Quellen

[1] http://www.gesundheitsamt.bremen.de/sixcms/media.php/13/3_nb_Umwelt_Schimmel%20richtig%20entfernen%202004.pdf
[2] http://www.studentenwerk-karlsruhe.de/static.php?page=kontakt
[3] http://www.mieterverein-karlsruhe.de/
[4] http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Maengel/mdma.htm
[5] http://www.dena.de/fileadmin/user_upload/Download/Dokumente/Publikationen/Bau/zukunft_haus/Gesund_Wohnen_durch_Lueften_und_Heizen.pdf

http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/s/1schimmel.html
http://forum.freenet.de/app/printable/forum_post_list.jsp?forum=immobilien&cID=210&tID=207018