Lastenfahrrad: Unterschied zwischen den Versionen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung Markierung: Quelltext-Bearbeitung 2017 |
Markierung: Quelltext-Bearbeitung 2017 |
||
| Zeile 54: | Zeile 54: | ||
* Schloss immer öffnen bevor man losfährt | * Schloss immer öffnen bevor man losfährt | ||
* Lara immer '''an'''schließen (nicht nur abschließen!!!) | * Lara immer '''an'''schließen (nicht nur abschließen!!!) | ||
* | * Empfehlung der Minister: | ||
** | ** Helmtragen | ||
* | ** Mit der Vorderradbremse bremsen | ||
* | |||
Für die Fahrt gilt folgendes: | Für die Fahrt gilt folgendes: | ||
* STVO einhalten | * STVO einhalten | ||
Version vom 29. Juni 2025, 10:10 Uhr

WIP
Das Lastenfahrrad
Das Lastenrad ist da! Bei Fragen erreicht ihr uns per E-Mail.
Idee
Allen Bewohner*innen des HaDiKos soll das elektrische Lastenfahrrad leicht zugänglich sein. Dazu muss eine Einführung absolviert werden, bei der die Benutzer*innen die Basics erklärt bekommen.
Einweisung
Jede*r der/die LaRa nutzen will muss vorher eine Einweisung erhalten. Für diese kann man sich direkt hier im Wiki eintragen: Lastenfahrrad/Einweisung
Buchung
Die Buchung ist erst möglich, wenn eine Freischaltung nach einer erfolgreichen Einweisung stattgefunden hat. Ohne Freischaltung wird eure Buchung im Buchungssystem immer automatisch storniert. Ihr könnt LaRa-Slots Buchen unter: Link.platzhalter.de
Generelle Hinweise zur Buchung:
- Es können maximal 3 Stunden am Stück gebucht werden.
- Die Buchung muss immer über den eigenen HaDiNet Account erfolgen
- Alle anderen Buchungen, z.B. als Gast werden storniert
Kurzübersicht Nutzung
Nutzungsbedingungen und Rechtliches
- TLDR der Nutzungsbedingungen:
- vor Fahrtantritt muss die Fahrbereitschaft selbst überprüft werden
- Schäden melden (an email von Minister und ins Schadensheft eintragen)
- bei Schäden, die die Fahrsicherheit beeinträchtigen, darft nicht gefahren werden!!
- Verhalten in Unfallfall (s.U.)
- keine Nutzung unter Alkohol/Drogen Einfluss
- Beachten der StVO
- Schäden am Fahrrad *immer* melden an Minister (hier Email einfügen) und ins Schadensheft eintragen.
- plus alles weitere mit gesundem Menschenverstand
- Unterschreiben/Akzeptieren der Nutzungsbedingungen. Ohne Unterschrift ist keine Fahrt möglich.
Checkliste Vor Radantritt
- Schloss geöffnet?
- Check des Fahrrades und der Komponenten
- Bremsen
- Gangschaltung
- Licht
- Felgen
- Reifen
- Riemen
- Rahmen
- Sauberkeit
- Schaden gefunden?
- Schaden Eintragen
- geladenen Akku eingesetzt?
Während der Fahrt
- Schaltung im Stand nur ohne Widerstand drehen
- Schloss immer öffnen bevor man losfährt
- Lara immer anschließen (nicht nur abschließen!!!)
- Empfehlung der Minister:
- Helmtragen
- Mit der Vorderradbremse bremsen
Für die Fahrt gilt folgendes:
- STVO einhalten
- 0‰ Grenze bei Alkohol
- Kein Einfluss von Drogen
- Kein Transport anderer Personen
- kein Weiterverleih/Nur ausleihende Person darf Fahren
Ein Verstoß gegen diese Regeln führt unwiederruflich zur Sperrung der Nutzung von Lara.
Checkliste nach der Fahrt
- Lara anschließen
- Akku laden
- ggfs. Schadensmeldung ausfüllen
- groben Dreck entfernen
- weitere Auffälligkeiten melden
Verhalten im Schadensfall
- Fotos machen und an die Minister schicken.
- Wenn fremde Sachen oder Personen mit beteildigt sind: Polizei verständigen
- Meldung im Schadensheft machen und kleinen Bericht an larami@hadiko.de schicken.
Nutzung
Nach dem erfolgreichen Ausleihen des Fahrrades, muss es vor dem Fahrantritt gecheckt werden. Dies dient zur Absicherung des Fahrenden und zur Kontrolle auf Schäden. Sollte ein Schaden gefunden werden, muss dieser dem verwaltendem Ministerium mitgeteilt werden und im Schrank hinterlegtem Schadensheft eingetragen werden und eine E-Mail inklusive Bild an die Minister schicken. Während der Fahrt gelten die StVO sowie einige weitere Regeln, die in den Nutzungsbedingungen festgehalten sind. Unter anderem:
- Für Alkohol gilt eine 0‰ Grenze und auch das Fahren unter Einfluss sonstiger Drogen ist verboten
- es dürfen keine weiteren Personen befördert werden
- nur die ausleihende Person darf das Fahrrad nutzen
Insgesamt gilt, dass das Fahrrad während der Ausliehe während des Abstellens immer abgeschlossen, im besten Fall angeschlossen werden soll. Im Falle eines Unfalls sind so viele aussagekräftige Bilder wie möglich zu machen und es ist den zuständigen Ministern ein Schadensbericht vorzulegen. Ist ein Dritter oder fremde Sachen im Unfall beteildigt so muss die Polizei verständigt werden. Für den Schaden muss dann je nach schwere die ausleihende Person haften. Die Kosten werden in den Allgemeinen Ausleih- und Nutzungsbedingunden festgehalten. Ist das Rad nicht bewegunsfähig, so muss das Fahrrad selbständig wieder ins HaDiKo gebracht werden. Ggfs. ist gegen einen Aufpreis die Abholung durch das verwaltende Ministerium oder andere Verantwortliche des HaDiKos möglich. Im Schadensfall oder im Falle eines Verlustes kann der im Lastenfahrrad eingebaute Tracker geortet werden, um das Fahrrad wieder ausfindig zu machen. Der Tracker kann nur die aktuelle Position ausgeben.
Wartung
Die Wartung soll immer vor den regelmäßigen Einweisungsterminen erfolgen. Dazu kommt es zu einer regelmäßigen Kontrolle des Rades durch die Minister*innen. Die Minister*innen führen ein Wartungsheft, in dem mehrere Komponenten aufgelistet sind und für diese eine Risikoeinschätzung gemacht wird. Hier sind potentielle Einschätzungen:
- Kein Schaden
- unkritisch
- Schäden ohne Einfluss auf die Sicherheit und mit einer Wahrscheinlichkeit nahe null um sich zu einem Sicherheitskritischen Fehler zu entwickeln, Bspw. kosmetische Schäden, oder Schäden die sofort behoben werden können z.B. Bremspunkt der Hydraulik nachstellen
- Unter Beobachtung
- Schaden ohne Einfluss auf die Sicherheit des Fahrrades, könnte sich aber zu einem kritischen Fehler entwickeln
- bspw. leichte 8 im Reifen, kleiner Riss im Gummi des Mantels
- Kritisch
- Mit diesem Fehler ist das Rad nicht nutzbar, Fehler muss sofort behoben werden
- bspw. Ausgelaufene Bremse, Rahmenbruch oder Gerissener Antriebsriemen
Zu der Fehlereinschätzung gibt es auch eine Beschreibung des Fehlers, sowie eine Beschreibung ob und mit welchen Mitteln der Fehler behoben wurde. Die Wartungsprotokolle werden aufbewahrt und dienen unteranderem im Falle eines Unfalls für die Absicherung des HaDiKo vor Fahrlässigkeitsfehlern. Zusätzlich zu der Wartung von uns soll es ähnlich wie bei Elke eine jährliche Inspektion und Wartung durch einen Profi geben. Dies wäre im Falle des Lastenfahrrads ein lokaler Fahrradhändler. Diese wird je nach dem Aufwand der getätigten Wartung vrstl. zwischen 100€ und 200€ kosten. Plan ist es, für das Lastenfahrrad langlebige Komponenten zu wählen, somit ist zu erwarten, dass die Verbrauchsmaterialien seltener gewartet werden müssen. Unsere aktuelle Einschätzung für eine hohe Nutzung (20 km/Tag: Eine Fahrt zum Lidl, Aldi, rewe, DM, usw. Hin und zurück sind 5 km, also 4 solcher Fahrten) des Rades ist:
- Mäntel (500 Tage/ 1,4 Jahre)
- Bremsklötze (1-2 Jahre --> Hier gibt es unterschiedliche Berichte über die Lebensdauer von Bremsklötzen)
- Antriebsriemen (1500 Tage/ 4 Jahre)
Zu dem soll bei der Komponentenwahl des Rades darauf geachtet werden, dass die Teile off-the-shelf sind oder viele Alternative haben, so dass bei einer Reparatur keine lange Totzeit für das Fahrrad entsteht. Was die Werkzeuge angeht, so bietet der AK Metall die meisten gängigen Werkzeuge. Plan ist es, dass die Minister Zugang zu diesem Erhalten und die Wartung selber durchführen können, oder beim Werkstattabend mit Hilfe der Tutoren das Rad bei kleineren Defekten warten können. Im Wartungsheft werden auch durchgeführte Reparaturen festgehalten. Es werden nur Reparaturen durchgeführt, die nicht die kritischen Systeme des Lastenfahrrads betreffen, also weder die Bremssysteme noch den Antrieb. Diese werden durch eine Fachkraft gewartet.
Nutzungsbedingungen

Achtung: Vorläufig
Minister
Aktuell gewählt sind:
- Anton F307
- Joschka i205