Sitzungsraum: Unterschied zwischen den Versionen
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ErVo-Beschluss zur Namensänderung wegen Kollision mit GS Markierung: Quelltext-Bearbeitung 2017 |
K Schützte „Sitzungsraum“: Streit über Raumnamen ([Bearbeiten=Nur erweiterten Vorstand erlauben] (unbeschränkt) [Verschieben=Nur erweiterten Vorstand erlauben] (unbeschränkt)) |
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(kein Unterschied)
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Version vom 17. Dezember 2024, 11:53 Uhr
Der Sitzungsraum im K6 kann von Mitgliedern der Selbstverwaltung genutzt werden, um Sitzungen abzuhalten oder gemeinsam an Projekten und Aufgaben der Selbstverwaltung zu arbeiten. Zugang zum Raum haben grundsätzlich die
- Sprecher aller Arbeitskreise
- Minister
- Funktionäre heimweiter Gremien
- Mitglieder des HaDiNet und des Getränkemagistrats
- Mitglieder des Kontroll- und Ältestenrats
Reservierungen
Der Sitzungsraum kann über den Belegungsplan reserviert werden.