Hausvollversammlung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Hausvollversammlung''' '''(HVV)''' ist eine Versammlung aller Mitbewohner eines Hauses. Ihre genauen Aufgaben und Regularien werden in jeder Haus-Geschäftsordnung einzeln geregelt.
*Häufigkeit
*Aufgaben
*der Artikel bezieht sich auf das K3, gelten in anderen Häusern andere Regeln?
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Die '''Hausvollversammlung''' ist eine Versammlung aller Mitbewohner eines Hauses.
Die HVV unterscheidet sich vom Hausparlament in der Hinsicht, dass alle Mitbewohner explizit dazu eingeladen werden. In manchen Häusern gilt Anwesenheits- oder Abmeldepflicht.


== Häufigkeit ==
== Häufigkeit ==
Hausvollversammlungen werden in der Regel nicht einberufen. Eine Ausnahme bildet das K1, welches einmal im Halbjahr auf einer solchen Versammlung wählt.
Hausvollversammlungen müssen in den meisten Häusern nicht und werden daher meist nicht einberufen. Eine Ausnahme bildet das K1, welches einmal im Halbjahr auf einer solchen Versammlung Haus-weite Ämter wählt. Andere Häuser lösen dies über Briefwahlen.


== Aufgaben ==
== Aufgaben ==
* Wahl des Haussprechers
Typische Aufgaben der Hausvollversamlung beinhalten Haus-weite Wahlen, wie von [[Haussprecher|Haussprechern,]] [[Kontrollrat|Kontrollräten]] und [[Kollegausschuss|KA-Vertretern]].
** Die wichtigste Aufgabe der Hausvollversammlung ist die Wahl des [[Haussprecher]].
 
* Wahl von Kontrollräten
In den meisten [[Satzung und Ordnungen#Hausgeschäftsordnungen|Hausgeschäftsordnungen]] wird aufgeführt, dass am Ende der Hausvollversammlung eine Sitzung des Hausparlamentes ohne eigene Einladung angefügt werden kann. DIeser Punkt sollte in der Einladung zur HVV aufgeführt werden.
** Oft kommt es außerdem zum Ausbleiben von genügend Bewerbungen um das Amt des Kontrollrates. Dann muss eben auch noch der Kontrollrat auf der HVV bestimmt werden.
* Wahl von KA-Vertretern ===
* ersetzt eine Sitzung des Hausparlamentes

Aktuelle Version vom 29. November 2022, 19:02 Uhr

Die Hausvollversammlung (HVV) ist eine Versammlung aller Mitbewohner eines Hauses. Ihre genauen Aufgaben und Regularien werden in jeder Haus-Geschäftsordnung einzeln geregelt.

Die HVV unterscheidet sich vom Hausparlament in der Hinsicht, dass alle Mitbewohner explizit dazu eingeladen werden. In manchen Häusern gilt Anwesenheits- oder Abmeldepflicht.

Häufigkeit

Hausvollversammlungen müssen in den meisten Häusern nicht und werden daher meist nicht einberufen. Eine Ausnahme bildet das K1, welches einmal im Halbjahr auf einer solchen Versammlung Haus-weite Ämter wählt. Andere Häuser lösen dies über Briefwahlen.

Aufgaben

Typische Aufgaben der Hausvollversamlung beinhalten Haus-weite Wahlen, wie von Haussprechern, Kontrollräten und KA-Vertretern.

In den meisten Hausgeschäftsordnungen wird aufgeführt, dass am Ende der Hausvollversammlung eine Sitzung des Hausparlamentes ohne eigene Einladung angefügt werden kann. DIeser Punkt sollte in der Einladung zur HVV aufgeführt werden.