Vergütung: Unterschied zwischen den Versionen

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Vergütung gem. Beschluss des 8. KA 2020 angepasst
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Wer wie vergütet wird, ist in der [ftp://ftp.hadiko.de/ordnungen/einzeln/Verguetungsordnung.pdf Vergütungsordnung] festgelegt.  
Wer wie vergütet wird, ist in der [ftp://ftp.hadiko.de/ordnungen/einzeln/Verguetungsordnung.pdf Vergütungsordnung] festgelegt.  


Die Vergütung von Tätigkeiten in und für die [[Selbstverwaltung]] muss jedes Halbjahr erneut beim [[Kollegausschuss]] beantragt werden.  
Die Vergütung von Tätigkeiten in und für die [[Selbstverwaltung]] muss jedes Halbjahr erneut beim [[Vergütungsausschuss]] beantragt werden.  
Die Anträge zur Vergütung müssen im ersten und dritten Quartal für das jeweils vorangegangene Halbjahr beim Kollegausschuss eingereicht werden, z.B. per Mail an [mailto:kollegausschuss@hadiko.de kollegausschuss@hadiko.de].  
Die Anträge zur Vergütung müssen im ersten und dritten Quartal für das jeweils vorangegangene Halbjahr beim Vergütungsausschuss eingereicht werden, z.B. per Mail an [mailto:verguetungsauschuss@hadiko.de verguetungsauschuss@hadiko.de].  
Vergütungen, die nicht innerhalb dieser Fristen beantragt werden, verfallen.
Vergütungen, die nicht innerhalb dieser Fristen beantragt werden, verfallen.


Für Tätigkeiten in und für die einzelnen Häuser muss der Vergütungsantrag an das [[Hausparlament]] gestellt werden.  
Für Tätigkeiten in und für die einzelnen Häuser muss der Vergütungsantrag an das [[Hausparlament]] gestellt werden.  
Es gelten hierbei die gleichen Fristen wie für Vergütungen, über die der Kollegausschuss entscheidet.  
Es gelten hierbei die gleichen Fristen wie für Vergütungen, über die der Vergütungsauschuss entscheidet.  
Die Tätigkeiten, über deren Vergütung das Hausparlament entscheidet, sind das Amt des Haussprechers, der Kontrollräte, die nicht gleichzeitig Teil des Ältestenrates sind, des Getränkelieferanten ("BiMi") und des Barteams.
Die Tätigkeiten, über deren Vergütung das Hausparlament entscheidet, sind das Amt des Haussprechers, der Kontrollräte, die nicht gleichzeitig Teil des Ältestenrates sind und des Barteams.
Welche Gremien und Ämter zu den Häusern gehören, lässt sich auch der [[SV-Liste]] entnehmen.
Welche Gremien und Ämter zu den Häusern gehören, lässt sich auch der [[SV-Liste]] entnehmen.


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== Arbeitskreise ==
== Arbeitskreise ==
Die Gremien erhalten jeweils Wohnzeitpunkte gemäß folgender Tabelle, welche sie auf ihre Mitglieder verteilen können.
{| class="wikitable"
|-
! Gremium!! # Wohnzeitpunkte
|-
| erVo || insgesamt 30 WZP und 75 AC Pauschalbetrag
|-
| Ältestenrat || 35 WZP und 150 € Pauschalbetrag
|-
| Belegungsausschuss || Faktor 4 der Mindestanzahl seiner Mitglieder (15) WZP und 300 AC Pauschalbetrag
|-
| Sozialausschuss || 18 WZP und 120 AC Pauschalbetrag
|-
| HaDiNet || Faktor 4 der Anzahl Mitglieder WZP und Faktor 30 AC der Anzahl Mitglieder Pauschalbetrag
|-
|GeMa || Faktor 3 der Anzahl Mitglieder WZP, Faktor 20 AC der Anzahl Mitglieder Pauschalbetrag
|-
| Veranstaltugskomitees || Faktor 2 der Anzahl Tutoren WZP (pro Veranstaltung)
|-
| Arbeitskreise || Faktor 2 der Anzahl Tutoren WZP und 100 AC Pauschalbetrag
|-
|Haussprecher jedes Hauses || 6 WZP und 75 AC Pauschalbetrag
|-
| Kontrollrat (ohne Ära) || : Faktor 3 der Anzahl Mitglieder, die nicht Ära-Mitglied sind WZP und Faktor 20 AC
der Anzahl Mitglieder Pauschalbetrag
|-
|Barteams || Faktor 2 der Anzahl Tutoren WZP
|-
| Vergütungsausschuss || 2 WZP. Die Vergütung erfolgt automatisch, sofern der KA den Bericht nach
Punkt 5e nicht zurückweist.
|}
Die Höhe der Wohnzeitpunkte mit welchen man im jeweiligen Amt vergütet werden kann ist der [https://ftp.hadiko.de/ordnungen/einzeln/Verguetungsordnung.pdf#section.0.0.2 Vergütungsordnung ab §7] zu entnehmen.
Die Antragssteller können dem Ausschuss in ihrem Antrag bereits eine gewünschte Verteilung
Tätigkeiten in Arbeitskreisen werden in der Regel mit 2 [[Wohnzeitpunkt]]en für Tutoren und bis zu 2 weiteren Wohnzeitpunkten für den Sprecher vergütet.  
Tätigkeiten in Arbeitskreisen werden in der Regel mit 2 [[Wohnzeitpunkt]]en für Tutoren und bis zu 2 weiteren Wohnzeitpunkten für den Sprecher vergütet.  
Voraussetzung dafür ist, dass die Tutoren und Sprecher ihre Aufgaben in dem jeweiligen Arbeitskreis erfüllt haben.  
Voraussetzung dafür ist, dass die Tutoren und Sprecher ihre Aufgaben in dem jeweiligen Arbeitskreis erfüllt haben.  

Version vom 14. Januar 2021, 02:16 Uhr

Die Vergütung von Tätigkeiten in der Selbstverwaltung soll der Wertschätzung des Vereins diesen Personen gegenüber Ausdruck verleihen.

Wer wie vergütet wird, ist in der Vergütungsordnung festgelegt.

Die Vergütung von Tätigkeiten in und für die Selbstverwaltung muss jedes Halbjahr erneut beim Vergütungsausschuss beantragt werden. Die Anträge zur Vergütung müssen im ersten und dritten Quartal für das jeweils vorangegangene Halbjahr beim Vergütungsausschuss eingereicht werden, z.B. per Mail an verguetungsauschuss@hadiko.de. Vergütungen, die nicht innerhalb dieser Fristen beantragt werden, verfallen.

Für Tätigkeiten in und für die einzelnen Häuser muss der Vergütungsantrag an das Hausparlament gestellt werden. Es gelten hierbei die gleichen Fristen wie für Vergütungen, über die der Vergütungsauschuss entscheidet. Die Tätigkeiten, über deren Vergütung das Hausparlament entscheidet, sind das Amt des Haussprechers, der Kontrollräte, die nicht gleichzeitig Teil des Ältestenrates sind und des Barteams. Welche Gremien und Ämter zu den Häusern gehören, lässt sich auch der SV-Liste entnehmen.

Flursprecher werden ohne eigenen Antrag vom Hausparlament vergütet.

Arbeitskreise

Die Gremien erhalten jeweils Wohnzeitpunkte gemäß folgender Tabelle, welche sie auf ihre Mitglieder verteilen können.

Gremium # Wohnzeitpunkte
erVo insgesamt 30 WZP und 75 AC Pauschalbetrag
Ältestenrat 35 WZP und 150 € Pauschalbetrag
Belegungsausschuss Faktor 4 der Mindestanzahl seiner Mitglieder (15) WZP und 300 AC Pauschalbetrag
Sozialausschuss 18 WZP und 120 AC Pauschalbetrag
HaDiNet Faktor 4 der Anzahl Mitglieder WZP und Faktor 30 AC der Anzahl Mitglieder Pauschalbetrag
GeMa Faktor 3 der Anzahl Mitglieder WZP, Faktor 20 AC der Anzahl Mitglieder Pauschalbetrag
Veranstaltugskomitees Faktor 2 der Anzahl Tutoren WZP (pro Veranstaltung)
Arbeitskreise Faktor 2 der Anzahl Tutoren WZP und 100 AC Pauschalbetrag
Haussprecher jedes Hauses 6 WZP und 75 AC Pauschalbetrag
Kontrollrat (ohne Ära) : Faktor 3 der Anzahl Mitglieder, die nicht Ära-Mitglied sind WZP und Faktor 20 AC

der Anzahl Mitglieder Pauschalbetrag

Barteams Faktor 2 der Anzahl Tutoren WZP
Vergütungsausschuss 2 WZP. Die Vergütung erfolgt automatisch, sofern der KA den Bericht nach

Punkt 5e nicht zurückweist.

Die Höhe der Wohnzeitpunkte mit welchen man im jeweiligen Amt vergütet werden kann ist der Vergütungsordnung ab §7 zu entnehmen.


Die Antragssteller können dem Ausschuss in ihrem Antrag bereits eine gewünschte Verteilung

Tätigkeiten in Arbeitskreisen werden in der Regel mit 2 Wohnzeitpunkten für Tutoren und bis zu 2 weiteren Wohnzeitpunkten für den Sprecher vergütet. Voraussetzung dafür ist, dass die Tutoren und Sprecher ihre Aufgaben in dem jeweiligen Arbeitskreis erfüllt haben. Die zu vergütenden Tutoren sowie der Sprecher müssen namentlich im Vergütungsantrag genannt werden. Sollte ein Tutor besonders viel oder nur wenig zur Arbeit des Arbeitskreises beigetragen haben, so ist es möglich, ihn mit bis zu 3 Wohnzeitpunkten oder auch mit nur einem Wohnzeitpunkt zu vergüten. Sollte ein Tutor seine Aufgaben nicht erfüllt haben, so reicht es, ihn nicht im Vergütungsantrag zu nennen, um ihn nicht vergüten zu lassen.

Eine Vorlage für einen Vergütungsantrag zur Vergütung eueres AKs findet ihr unter Vergütungsantrag: Arbeitskreise

Einzelvergütungsantrag

Sollt ihr für eine Tätigkeit nicht vergütet werden, werdet also auf dem Vergütungsantrag eures Arbeitskreises oder Gremiums nicht oder negativ genannt, so könnt ihr bis zur Sitzung des Kollegausschusses bzw. des Hausparlaments, auf der der Vergütungsantrag eures Arbeitskreises oder Gremiums behandelt wird, einen Einzelantrag auf Vergütung für eure Tätigkeit stellen oder persönlich auf der Sitzung erscheinen und euch dort zu dem Vergütungsantrag äußern. Wichtig ist dabei, dass ihr euch auf der Sitzung in die Anwesenheitsliste eintragt.

Antrag Checkliste

  • Name und Zimmernummer der zu vergütenden Amtsinhaber
  • Zu vergütender Amtszeitraum
  • Bericht über Tätigkeit und besondere Vorkommnisse in der Amtszeit (Dieser Teil ist der Kern des Antrags und sollte nicht zu knapp sein.)
  • aktuelle Inventarliste oder Verweis auf aktuelle Inventarliste sowie ggf. Änderung des Inventars während des Amtszeitraums

Fehlt irgendwas davon oder ist etwas davon unzureichend, ist dein Antrag ungültig und wird direkt (ohne Behandlung und Abstimmung auf dem KA) abgelehnt. Du wirst auf keinen Fall vergütet.

Inventarlisten

Gemäß §2 Abs. 2 der Vergütungsordnung, "werden [Vergütungen] nur geleistet, wenn eine aktuelle Inventarliste vorliegt sowie dem Antrag eine Auflistung der Änderungen des Inventars während ihrer Amtszeit beigefügt wurde". Das heißt, dass du nur vergütet werden kannst, wenn du eine aktuelle Inventarliste hast und im Antrag nennst, was sich im letzten Halbjahr geändert hat.

Wen betrifft das?

Alle Gremien, die Inventar verwalten. Das sind die meisten AKs und Ministerien, aber auch z.B. der erVo, das HaDiNet, usw. Irgendetwas haben eigentlich die meisten Gremien - selbst, wenn es nur ein "Eltern bitte hier abstellen"-Aufsteller ist.

Und die Bars?

Die Barteams verwalten zwar Inventar, aber das gehört nicht dem HaDiKo e.V., sondern dem Veranstaltungen e.V. Inventarlisten sind hier zwar sicherlich auch sinnvoll, beeinflussen aber nicht die Vergütung (die vom HaDiKo e.V. geleistet wird). Klärt mit eurem Vorstand ab, ob ihr auch Inventarlisten vorlegen müsst.

Was genau muss ich tun?

  1. Dein Gremium braucht eine vollständige Inventarliste. Die Liste darf insbesondere bei größeren Mengen Inventar gerne auch kategoriesiert sein. Sie muss für jeden Gegenstand mindestens enthalten:
    • Name
    • ggf. Stückzahl
    • Wert (nur bei hochwertigem Inventar. Falls unbekannt: eine Schätzung)
    • ggf. Ablaufdatum (z.B. bei Verbandskästen o.ä.)
    • Lagerort (nur falls dieser vom regulären Lagerort des Gremiums abweicht, oder das Gremium mehrere Lager hat)
    • Wird der Gegenstand (an nicht-AK-Mitglieder) verliehen?
  2. Diese Inventarliste muss beim Vorstand ankommen, z.B. per Mail. Da die Liste ohnehin vereinsöffentlich sein sollte, erstellst du am besten einfach eine Seite im Wiki (z.B. DeinGremium/Inventarliste oder so) und sendest nur den Link zu dieser Wikiseite an den Vorstand.
  3. Dann brauchst du noch eine Liste der Änderungen am Inventar (in dem Halbjahr, für das du vergütet werden willst). Das beinhaltet z.B. alle Neuanschaffungen, aber auch alles, was verloren gegangen ist oder aussortiert wurde. Diese muss Teil des Vergütungsantrags sein und dem KA vorgelegt werden.

Hint: Verbrauchsmaterial ist kein Inventar.

Weitere Fragen

Zuständig für die ordnungsgemäße Verwaltung und Dokumentation des Vereinsinventars ist der Vorstand.