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Solltest du aus berechtigten Gründen eine Verlängerung deiner Wohnzeit im HaDiKo brauchen, hast aber keine Wohnzeitpunkte (mehr), kannst du einen Härtefallantrag stellen. Der SAS entscheidet dann darüber, ob dein | Solltest du aus berechtigten Gründen eine Verlängerung deiner Wohnzeit im HaDiKo brauchen, hast aber keine Wohnzeitpunkte (mehr), kannst du einen Härtefallantrag stellen. Der SAS entscheidet dann darüber, ob dein Anliegen gerechtfertig ist und kann dir im Normalfall ein Semester, in besonderen Härtefällen bis zu zwei Semester Wohnzeitverlängerung gewähren. Die Frist für Anträge zur Wohnzeitverlängerung beträgt zwei Monate vor Ende der Wohnzeit. | ||
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Version vom 23. Juli 2020, 15:29 Uhr

Der Sozialausschuss (SAS) des HaDiKos unterstützt bedürftige oder in soziale Not geratene Bewohner des HaDiKos in Form von Beratung und Mietbeihilfe.
Hilfe bei sozialer Not
Der Sozialausschuss unterstützt bedürftige Bewohner des HaDiKos durch Beratung und Mietbeihilfen. Solltest du das Gefühl haben, zu wenig Geld zur Verfügung zu haben, melde dich so schnell wie möglich bei uns. Je früher finanzielle Probleme angegangen werden, desto einfacher lassen sie sich noch lösen.
Beratung
Oft kann bereits eine Beratung die finanzielle Situation verbessern. Wir können dir Tipps geben wie du unnötige Ausgaben vermeidest, insbesondere Beiträge, für die es Ausnahmeregelungen gibt (z.B. Rundfunkbeitrag). Weiterhin können wir dir auch helfen, deine Einnahmen zu erhöhen. Etwa durch Beratung über BAföG, Vermittlung von Jobs oder durch Darlehensmöglichkeiten außerhalb des Wohnheims. Nimm hierfür einfach Kontakt mit uns auf.
Geldleistung
Der SAS kann sogenannte Mietbeihilfen bewilligen. Das sind Gelder, die in Form von Mietzahlungen direkt an den Wohnheim e.V. (deinen Vermieter) gezahlt werden. Pro Semester können dir maximal drei Monatsmieten bewilligt werden. Am Ende der vereinbarten Laufzeit ist die Geldleistung in voller Höhe zurückzuzahlen. Kommst du der Forderung nicht nach, wirst du auf dem nächsten Kollegausschuss zur Kündigung vorgeschlagen. Solltest du nicht in der Lage sein die Geldleistung zurückzuzahlen, solltest du unverzüglich Kontakt mit uns aufnehmen, um etwaige andere Lösungswege zu besprechen.
Wohnzeitverlängerung
Solltest du aus berechtigten Gründen eine Verlängerung deiner Wohnzeit im HaDiKo brauchen, hast aber keine Wohnzeitpunkte (mehr), kannst du einen Härtefallantrag stellen. Der SAS entscheidet dann darüber, ob dein Anliegen gerechtfertig ist und kann dir im Normalfall ein Semester, in besonderen Härtefällen bis zu zwei Semester Wohnzeitverlängerung gewähren. Die Frist für Anträge zur Wohnzeitverlängerung beträgt zwei Monate vor Ende der Wohnzeit.
Antrag
Um eine Leistung in Anspruch nehmen zu können musst du einen Antrag stellen. Die Dokumente hierfür erhälst du bei einem SAS-Mitglied. Am besten, du kontaktierst uns per Email und schilderst uns kurz, worum es geht. Wir vereinbaren dann schnellst möglich einen Gesprächstermin. Teile uns in jedem Fall vorab schon mit, ob du wegen nicht geleisteten Mietzahlungen bereits gekündigt wurdest. Solltest du Probleme mit der deutschen Sprache haben, kannst du auch gerne mit einer Person deines Vertrauens zu uns kommen. Momentan können wir aber auch auf Englisch und Französisch beraten.
Kontakt
Sprechzeiten
Wir bieten ab August 2020 wöchentlich zu folgenden Zeiten eine Sprechstunde an:
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| Dienstag | 19:30 - 20:00 Uhr |
Du findest unser Sprechzimmer hinter dem EUFF im SV-Büro. Bitte denke aufgrund der aktuellen Situation daran, eine Maske zu tragen, wenn du zu uns in die Sprechstunde kommen willst. Zwar können wir dir in einer Sprechstunde keinen Antrag genehmigen, wir können dich allerdings darüber informieren, welche Möglichkeiten du hast und ob ein Antrag überhaupt sinnvoll wäre. Außerdem können wir direkt ein Termin für ein Gespräch ausmachen, auf dem wir über einen Antrag entscheiden können.
Wir sind unter der Mail Adresse sas@hadiko.de jederzeit erreichbar.
Mitglieder
Die aktuellen SAS Mitglieder findest du in der SV-Liste. In dringenden Fällen kannst du natürlich auch direkt bei einem der SAS-Mitglieder vorbeischauen. Dein Anliegen wird in jedem Fall mit höchster Diskretion bearbeitet.
Beziehung zur Selbstverwaltung
Um seiner Aufgabe, der sozialen Unterstützung von bedürftigen Bewohnern des HaDiKo, gerecht werden zu können, wurden für den SAS Rechte und Pflichten in der [Heimgeschäftsordnung] geregelt. Obgleich der SAS dem Kollegausschuss verantwortlich ist, hat dieser dennoch keinen Einblick in dessen Unterlagen. Lediglich die Mitglieder des SAS, welche durch Wahlen in den jeweiligen Häusern bestimmt werden, der Ältestenrat und der Vorstand haben Zugriff auf das besagte Archiv. Protokolle dürfen überdies vom SAS nicht in elektronischer Form angefertigt werden.