Kollegausschuss/Zeitplan/2020: Unterschied zwischen den Versionen

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Gem. der Empfehlung das KA aus TOP 16 der 1. Sitzung im Jahr 2020 seien die voraussichtlichen
Sitzungstermine in diesem Jahr wie folgt bekanntgegeben:
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Zusätzlich zu den bereits feststehenden Themen werden weitere Themen auf den Sitzungen nach Bedarf behandelt.
Anträge für die einzelnen Sitzungen werden nur bis zur jeweiligen Antragsfrist angenommen.
Danach eingegangene Anträge werden erst auf einer späteren Sitzung behandelt.
Auch fristgerechte eingegangene Anträge können auf eine spätere Sitzung verschoben werden,
wenn sie nicht zeitkritisch sind.
Dies wird im Einzelfall mit dem Antragssteller abgesprochen.
Zu jeder Sitzung wird, sobald die Tagesordnung feststeht, spätestens 7 Tage im voraus gesondert eingeladen.

Version vom 3. Februar 2020, 11:33 Uhr

Gem. der Empfehlung das KA aus TOP 16 der 1. Sitzung im Jahr 2020 seien die voraussichtlichen Sitzungstermine in diesem Jahr wie folgt bekanntgegeben:


Nr. Termin Antragsfrist Bereits feststehende Themen
1 28.01.2020 Dienstag 01.01.2020 Finanzbericht 2019, Haushaltsplan 2020, Entlastung Vorstand, Wahlen Vorstand & Ehemaligensprecher
2 28.02.2020 Freitag 14.02.2020 Erste Vergütungen 2. HJ 2019
3 16.04.2020 Donnerstag 02.04.2020 Verbleibende Vergütungen 2. HJ 2019
4 27.05.2020 Mittwoch 13.05.2020
5 13.07.2020 Montag 29.06.2020 Wahlen 2. HJ 2020
6 26.08.2020 Mittwoch 12.08.2020 Erste Vergütungen 1. HJ 2020
7 13.10.2020 Dienstag 29.09.2020 Verbleibende Vergütungen 1. HJ 2020
8 23.11.2020 Montag 09.11.2020 Wahlen 1. HJ 2021, Wahl Kassenprüfer 2020


Zusätzlich zu den bereits feststehenden Themen werden weitere Themen auf den Sitzungen nach Bedarf behandelt.

Anträge für die einzelnen Sitzungen werden nur bis zur jeweiligen Antragsfrist angenommen. Danach eingegangene Anträge werden erst auf einer späteren Sitzung behandelt.

Auch fristgerechte eingegangene Anträge können auf eine spätere Sitzung verschoben werden, wenn sie nicht zeitkritisch sind. Dies wird im Einzelfall mit dem Antragssteller abgesprochen.

Zu jeder Sitzung wird, sobald die Tagesordnung feststeht, spätestens 7 Tage im voraus gesondert eingeladen.