Wohnzeitpunkt: Unterschied zwischen den Versionen

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== Benötige Wohnzeitpunkte pro überziehendes Semester ==
== Benötige Wohnzeitpunkte pro überziehendes Semester ==
Will ein Bewohner für mehr als 10 Semester im HaDiKo wohnen, benötigt er für jedes Semester eine festgelegte Mindestanzahl an Wohnzeitpunkten auf seinem Wohnzeitpunktekonto.
Will ein Bewohner für mehr als 10 Semester im HaDiKo wohnen, benötigt er für jedes Semester eine festgelegte Mindestanzahl an Wohnzeitpunkten auf seinem Wohnzeitpunktekonto.
Diese sind: (laut Wohnzeitreform vom August 2019)


{| class="wikitable"
Die jeweils benötigten Punkte lassen sich in der [https://ftp.hadiko.de/ordnungen/einzeln/Belegungsordnung.pdf#sentence.P-13-IV-1 Belegungsordnung, §4 Abs. 4] nachlesen.
|-
! Wohnsemester !! Punkte mindestens             
|-
| 11 || 4
|-
| 12 || 6
|-
| 13 || 8
|-
| 14 || 10
|-
| 15 || 13
|-
| 16 || 17
|-
| 17 || 22
|-
| 18 || 28
|-
| 19 || 36
|-
| 20 || 50
|-
| 21 || 70
|-
| 22+ || jeweils ×1,4
|}


== Punktestand ==
== Punktestand ==
Wenn du die [https://heidi.hadiko.de heidi] lieb fragst, sagt sie dir wie viele Wohnzeitpunkte du derzeit hast.  
Wenn du die [https://heidi.hadiko.de HEIDI] lieb fragst, sagt sie dir wie viele Wohnzeitpunkte du derzeit hast.  


== Punktevergabe ==
== Punktevergabe ==
Nachzulesen in der [ftp://ftp.hadiko.de/ordnungen/Satzung_Ordnungen.pdf Vergütungsordnung].
Nachzulesen in der [https://ftp.hadiko.de/ordnungen/einzeln/Verguetungsordnung.pdf#section.0.0.2 Vergütungsordnung ab §7].
{| class="wikitable sortable"
|-
! [[SV]]-Amt                                          !! Gutschrift an Wohnzeitpunkten pro Halbjahr   
|-
| [[Kontrollrat]] || 2-3                 
|-
| [[ÄRa]] || 7
|-
| [[Bar]]team|| 2
|-
| [[Bar]]-Sprecher/-Kassenführer/-Vermieter || +2
|-
| [[Belegungsausschuss]] || 1-5
|-
| [[Belegungsausschuss]]-Aktenführer || +4
|-
| [[Belegungsausschuss]]-Sprecher || +1
|-
| [[Datenschutzbeauftragter]] || 3
|-
| [[Flursprecher]] || 1
|-
| [[HaDiNet]]-Tutor || 4
|-
| [[HaDiNet]]-Kassenführer oder -Sprecher || +2
|-
| [[Haussprecher]] || 8
|-
| [[Haussprecher]] im [[Erweiterter Vorstand|erweiterten Vorstand (erVo)]] || +4
|-
| Minister || 2
|-
| [[HEIDI]]-Admin (Minister) || +2
|-
| Waschmaschinenminister || +2
|-
| [[Getränkelieferant]] (BiMi) || 4
|-
| [[KA]]-Vertreter || 2
|-
| [[Kassenprüfer]] || 1
|-
| [[Sozialausschuss]] || 3
|-
| Tutor in einem Arbeitskreis || 2-3
|-
|Sprecher in einem Arbeitskreis || +2
|-
| Studentische Vertreter im [[Wohnheim e.V.]] || 2
|-
| Vorstand des [[HaDiKo e.V.]] || 16
|-
| Vorstand des [[HaDiKo Veranstaltungen e.V.]] || 2
|-
| Veranstaltungskommitee || 2
|-
| Veranstaltungskommitee-Sprecher || +2
|-
| Protokollant Kollegausschuss || 1 pro KA
|-
| Besondere Leistungen || bis zu 16
|}


[[Kategorie:Selbstverwaltung]]
[[Kategorie:Selbstverwaltung]]

Version vom 7. Juli 2020, 13:21 Uhr

Wohnzeitpunkte bekommt man für Engagement in der Selbstverwaltung gutgeschrieben. Durch Wohnzeitpunkte kann man im HaDiKo länger als 10 Semester wohnen. Der Kontrollrat überprüft regelmäßig die Anzahl der Wohnzeitpunkte für jeden ordentlichen Bewohner, welcher mehr als 10 Semester im HaDiKo wohnt. Diejenigen Bewohner, die nicht genügend Wohnzeitpunkte besitzen, werden dann zur Kündigung vorgeschlagen.

Benötige Wohnzeitpunkte pro überziehendes Semester

Will ein Bewohner für mehr als 10 Semester im HaDiKo wohnen, benötigt er für jedes Semester eine festgelegte Mindestanzahl an Wohnzeitpunkten auf seinem Wohnzeitpunktekonto.

Die jeweils benötigten Punkte lassen sich in der Belegungsordnung, §4 Abs. 4 nachlesen.

Punktestand

Wenn du die HEIDI lieb fragst, sagt sie dir wie viele Wohnzeitpunkte du derzeit hast.

Punktevergabe

Nachzulesen in der Vergütungsordnung ab §7.