Plakate: Unterschied zwischen den Versionen

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== K1 ==
== K1 ==
===Schwarzes Brett (Werbung)===
Als schwarzes Brett für Werbung zählt ab sofort die rechte Pinnwand im Eingangsbereich
des K1. Es ist ab sofort auch mit „Schwarzes Brett (Werbung)“ beschriftet. Das Schwarze
Brett ist der einzige Ort im K1, an welchem Plakate der Bars, AKs und Externer hängen
dürfen. Es gelten folgende Regeln:
====Allgemeine Regeln====
* Plakate dürfen maximale Größe A3 haben.
* Es dürfen keine Plakate überhangen werden.
* Plakate die nicht mehr aktuell sind (alle beworbenen Veranstaltungen sind vorbei) dürfen abgehangen werden.
* Grundsätzlich sind interne Aushänge der Werbung externer zu bevorzugen.
* Im Zweifelsfall und über Ausnahmen entscheidet der Haussprecher.
* Verstöße gegen die Regeln können mit befristetem oder unbefristetem Plakatierungsverbot im K1 bestraft werden.
====Externe Werbung====
* Externe Werbung muss grundsätzlich dem Haussprecher des K1 zur Freigabe vorgelegt werden.
* Nur vom Haussprecher gestempelte, externe Plakate dürfen dort hängen.
* Alle ungestempelten Plakate werden umgehend entfernt und bei wiederholtem Verstoß werden rechtliche Schritte eingeleitet.
* Als externe Werbung zählt alles, was nicht von einem Organ des HaDiKo e.V. oder V.e.V. aufgehängt wird.
====Werbung von Bars und AKs====
*Bars und AKs müssen grundsätzlich keine Genehmigung einholen, solange sie sich an die allgemeinen Regeln halten.


== K2 ==
== K2 ==

Version vom 27. Mai 2015, 12:05 Uhr

Generell

Um die Verwirrung zu bekämpfen wo in den Häusern was plakatiert werden darf hier die ultimative Anleitung/Plakatierungsordnung dazu:

Generell sind SV/Vermieter Aushänge immer wichtiger als externe Aushänge. Das heißt insbesondere, dass sie nicht überhängt werden dürfen!
Werbung von Parteien sind unerwünscht und werden entfernt. Volksverhetzendes wird nicht geduldet! Im Zweifelsfall entscheidet der Haussprecher.

K1

Schwarzes Brett (Werbung)

Als schwarzes Brett für Werbung zählt ab sofort die rechte Pinnwand im Eingangsbereich des K1. Es ist ab sofort auch mit „Schwarzes Brett (Werbung)“ beschriftet. Das Schwarze Brett ist der einzige Ort im K1, an welchem Plakate der Bars, AKs und Externer hängen dürfen. Es gelten folgende Regeln:

Allgemeine Regeln

  • Plakate dürfen maximale Größe A3 haben.
  • Es dürfen keine Plakate überhangen werden.
  • Plakate die nicht mehr aktuell sind (alle beworbenen Veranstaltungen sind vorbei) dürfen abgehangen werden.
  • Grundsätzlich sind interne Aushänge der Werbung externer zu bevorzugen.
  • Im Zweifelsfall und über Ausnahmen entscheidet der Haussprecher.
  • Verstöße gegen die Regeln können mit befristetem oder unbefristetem Plakatierungsverbot im K1 bestraft werden.

Externe Werbung

  • Externe Werbung muss grundsätzlich dem Haussprecher des K1 zur Freigabe vorgelegt werden.
  • Nur vom Haussprecher gestempelte, externe Plakate dürfen dort hängen.
  • Alle ungestempelten Plakate werden umgehend entfernt und bei wiederholtem Verstoß werden rechtliche Schritte eingeleitet.
  • Als externe Werbung zählt alles, was nicht von einem Organ des HaDiKo e.V. oder V.e.V. aufgehängt wird.

Werbung von Bars und AKs

  • Bars und AKs müssen grundsätzlich keine Genehmigung einholen, solange sie sich an die allgemeinen Regeln halten.

K2

Unter dem D-Flügel "D1"

  • frei verfügbar, nur die generellen Regel gelten

Im Eingangsbereich

  • geschlossener Türflügel (innere Tür): nur studentisch (HaDiKo, Hochschulgruppen, etc)
  • geschlossener Türflügel (äußere Tür): nur Haussprecher und Kontrollrat (HVV Ankündigungen, Fahrradräumungen, etc)
  • öffnende Türflügel: nur Haussprecher und Kontrollrat (HVV Ankündigungen, Fahrradräumungen, etc)
  • zwischen den Briefkästen: frei verfügbar, nur die generellen Regel gelten
  • Pinnwand neben der Loge und BA-Pinnwand: Nur SV Gremien entsprechend der Beschriftung

Am Aufgang der P-Flügel Treppe

  • frei verfügbar, nur die generellen Regel gelten

Am Eingang zum Fahrradkeller

  • frei verfügbar, nur die generellen Regel gelten

Restliches Haus (Aufzug, vor der Bar, Flurtüren)

  • nur Haussprecher und Kontrollrat
  • SV Gremien mit Genehmigung des Haussprechers

Briefkasteneinwurf

  • Nur Haussprecher oder Kontrollrat
  • andere Einwürfe werden kostenpflichtig abgemahnt

K3

  • Am schwarzen Brett: Nur SV-Aushänge
  • Glastüren: keine Aushänge
  • Scheiben neben der Tür: nur HaDiKo-Interne Aushänge sowie möglicherweise Aushänge des ASTA, des Z10 und des AKK und der Fachschaften.
  • Auch an dem open Board (gegenüber Fahrstuhl): keine kommerziellen Aushänge

K4

K5

Im Haus K5 ist das Plakatieren nur an folgenden Stellen gestattet:

  • Im Eingangsbereich an den Pinnwänden: gemäß den Aushängen
  • Im Aufzug an der Rückwand: Für Barabende, Heim- und Hausfeste und AK-Aktionen
  • Am Gitter im Fahrradkeller: Für Barabende, Heim- und Hausfeste und AK-Aktionen
  • Vor der Bar: Für Barabende, Heim- und Hausfeste und AK-Aktionen