Plakate: Unterschied zwischen den Versionen
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Um die Verwirrung zu bekämpfen wo in den Häusern was plakatiert werden darf hier die ultimative Anleitung/Plakatierungsordnung dazu: | Um die Verwirrung zu bekämpfen wo in den Häusern was plakatiert werden darf hier die ultimative Anleitung/Plakatierungsordnung dazu: | ||
Generell sind SV/Vermieter Aushänge immer wichtiger als externe Aushänge. Werbung von Parteien sind unerwünscht und werden entfernt. Volksverhetzendes wird nicht geduldet! | Generell sind SV/Vermieter Aushänge immer wichtiger als externe Aushänge. Das heißt insbesondere, dass sie nicht überhängt werden dürfen!<br> | ||
Werbung von Parteien sind unerwünscht und werden entfernt. Volksverhetzendes wird nicht geduldet! | |||
Im Zweifelsfall entscheidet der Haussprecher. | Im Zweifelsfall entscheidet der Haussprecher. | ||
Version vom 22. Mai 2014, 12:27 Uhr
Generell
Um die Verwirrung zu bekämpfen wo in den Häusern was plakatiert werden darf hier die ultimative Anleitung/Plakatierungsordnung dazu:
Generell sind SV/Vermieter Aushänge immer wichtiger als externe Aushänge. Das heißt insbesondere, dass sie nicht überhängt werden dürfen!
Werbung von Parteien sind unerwünscht und werden entfernt. Volksverhetzendes wird nicht geduldet!
Im Zweifelsfall entscheidet der Haussprecher.
K1
K2
Unter dem D-Flügel "D1"
- frei verfügbar, nur die generellen Regel gelten
Im Eingangsbereich
- geschlossene Türflügel: nur studentisch (HaDiKo, Hochschulgruppen, etc)
- öffnende Türflügel: nur Haussprecher und Kontrollrat (HVV Ankündigungen, Fahrradräumungen, etc)
- zwischen den Briefkästen: frei verfügbar, nur die generellen Regel gelten
- Pinnwand neben der Loge und BA-Pinnwand: Nur SV Gremien entsprechend der Beschriftung
Am Aufgang der P-Flügel Treppe
- frei verfügbar, nur die generellen Regel gelten
Am Eingang zum Fahrradkeller
- frei verfügbar, nur die generellen Regel gelten
Restliches Haus (Aufzug, vor der Bar, Flurtüren)
- nur Haussprecher und Kontrollrat
- SV Gremien mit Genehmigung des Haussprechers
Briefkasteneinwurf
- Nur Haussprecher oder Kontrollrat
- andere Einwürfe werden kostenpflichtig abgemahnt
K3
K4
K5
Im Haus K5 ist das Plakatieren nur an folgenden Stellen gestattet:
- Im Eingangsbereich an den Pinnwänden: gemäß den Aushängen
- Im Aufzug an der Rückwand: Für Barabende, Heim- und Hausfeste und AK-Aktionen
- Am Gitter im Fahrradkeller: Für Barabende, Heim- und Hausfeste und AK-Aktionen
- Vor der Bar: Für Barabende, Heim- und Hausfeste und AK-Aktionen