Kontrollrat: Unterschied zwischen den Versionen
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Jedes Haus hat 3 Kontrollräte. Diese werden auf der [[Hausvollversammlung]] gewählt. Die Amtszeit beträgt in der Regel 2 Semester. | Jedes Haus hat mindestens 2, höchstens 3 Kontrollräte.<ref>4. Sitzung des Kollegausschusses 2014</ref> Diese werden auf der [[Hausvollversammlung]] gewählt. Die Amtszeit beträgt in der Regel 2 Semester. | ||
=== Aktuelle Mitglieder === | === Aktuelle Mitglieder === | ||
Version vom 21. Juli 2014, 10:48 Uhr
Der Kontrollrat ist ein Amt der Selbstverwaltung
Zusammensetzung und Wahl
Jedes Haus hat mindestens 2, höchstens 3 Kontrollräte.[1] Diese werden auf der Hausvollversammlung gewählt. Die Amtszeit beträgt in der Regel 2 Semester.
Aktuelle Mitglieder
| K1 | K2 | K3 | K4 | K5 |
|---|---|---|---|---|
| n/a | n/a | n/a | n/a | n/a |
Aufgaben
- Überwachung der Arbeit der jeweiligen Hausverwaltung
- Überprüfung der Beratungsergebnisse und Entscheidungen des Hausparlaments auf ihre Rechtmäßigkeit und Vereinbarkeit mit früheren Beschlüssen des Hausparlaments. Dazu führt er eine Beschlusssammlung.
- Sicherung der ordnungsgemäßen Durchführung der hausweiten Wahlen und Abstimmungen auf Hausvollversammlungen
- Teilnahme an den Hausparlamenten und Hausvollversammlungen
- Überprüfung der Immatrikulationsbescheinigungen aller Hausbewohner
Desweiteren wird einer der 3 Kontrollräte (nicht der Ära) in den Wohnzeitausschuss (WZA) entsandt. Seine Aufgabe ist das Fortführen der WZA-Datenbank (Eintragung von Wohnzeitpunkten, Vorschläge zur Kündigung wegen fehlender Wohnzeitpunkte) Kontrollräte dürfen außer der Ära/WZA-Mitgliedschaft kein weiteres Amt inne haben.
ÄRa
Einer der 3 Kontrollräte eines jeden Hauses wird Mitglied im ÄRA (Ältestenrat – hat nichts mit dem Alter zu tun). Er überwacht die Arbeit der SV und überprüft die Beschlüsse des Vorstandes und des KA auf ihre Rechtmäßigkeit und Vereinbarkeit mit früheren Beschlüssen der SV.
Kontakt
Solltet ihr allgemeine Fragen zur SV haben, oder müsst spezielle Angelgenheiten regeln, wie etwa das Einreichen eines Antrags auf Untervermietung oder Doppelbelegung, so erreicht ihr den Kontrollrat eures Hauses am besten via E-Mail.
Benutzt hierfür die eMail-Adresse krk<x>@hadiko.de (Beispiel: krk1@hadiko.de für den Kontrollrat des K1).
Weiterführende Links für Kontrollräte
Offizielles KR-Wiki: https://kr.wiki.hadiko.de/wiki/
- ↑ 4. Sitzung des Kollegausschusses 2014