Ältestenrat: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 21. Januar 2014, 16:07 Uhr
Dem Ältestenrat (ÄRa) im HaDiKo gehören laut der Heimgeschäftsordnung die aus den jeweiligen Kontrollräten entsandten ständigen Mitglieder der Häuser an (einer pro Haus).
Aktuelle Mitglieder
n/a
Aufgaben
Die Aufgaben des Ältestenrats sind:
- Über Auslegung der Heimgeschäftsordnung entscheidet der ÄRa.
- Der ÄRa überwacht die Arbeit des HaDiKo e.V. und überprüft die Beschlüsse des erweiterten Vorstandes und des KA auf Rechtmäßigkeit und Vereinbarkeit mit früheren Beschlüssen. Er führt hierzu eine Beschlusssammlung.
- Der ÄRa führt die nötigen heimweiten Wahlen und Abstimmungen durch.
- Der ÄRa ist verpflichtet, an den Sitzungen des KA teilzunehmen.
- Scheidet ein Haussprecher vor Ende der regulären Amtszeit aus, so übernimmt der jeweilige ÄRa bis zur Neuwahl die Geschäfte.
- Der ÄRa pflegt die Heimgeschäftsordnung. Er stellt sie den Mitgliedern des Vereins zur Verfügung.
- Jeder Mitglied des ÄRa muss eine Datenschutzerklärung unterschreiben.
Zusätzliche Aufgaben für ÄRA-Mitglieder, die unter ihnen aufgeteilt werden:
- Teilnahme an den KA-Sitzungen
- Teilnahme an Kommissions- und Ausschusssitzungen
- Ausschreibung von Wahlen
- Kontrolle von Kassenprüfungen etc..