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Nach erfolgreicher Wahl sowie zu Beginn jedes Halbjahres '''muss eine Meldung an den [mailto:kr@hadiko.de Kontrollrat] erfolgen.''' Erst mit dieser Meldung beginnt die Amtszeit. Versäumte Meldungen können eine Nichtvergütung zur Folge haben, da nur solche Flursprecher*innen vergütet werden, deren Amtszeit über die Hälfte des Semesters beträgt. Eine | Nach erfolgreicher Wahl sowie zu Beginn jedes Halbjahres '''muss eine Meldung an den [mailto:kr@hadiko.de Kontrollrat] erfolgen.''' Erst mit dieser Meldung beginnt die Amtszeit. Versäumte Meldungen können eine Nichtvergütung zur Folge haben, da nur solche Flursprecher*innen vergütet werden, deren Amtszeit über die Hälfte des Semesters beträgt. Eine rückwirkende Meldung ist nicht möglich. | ||
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Aktuelle Version vom 8. Mai 2026, 16:20 Uhr
Aufgaben
Die Flursprecher*innen:
- agieren als Ansprechpartner*innen zwischen der Selbstverwaltung und ihren Flurmitbewohner*innen
- nehmen an den Hausparlamenten (HP's) ihres Hauses teil und vertreten die Meinung ihres Flures ggf. zu verschiedenen Themen gegenüber dem HP oder entsenden Vertreter*in
- bei Versäumnis des HP's muss am darauffolgenden HP ein selbstgebackener Kuchen mitgebracht werden
- Informiere dich über alle grundlegenden Details unserer Selbstverwaltung, damit du Fragen deiner Mitbewohner*innen beantworten oder ihnen mitteilen kannst, an wen sie sich mit ihren Problemen wenden können.
- laden zu Flurversammlungen ein (Regelmäßigkeit kann vom Flur festgelegt werden, mindestens jedoch 1x/Halbjahr zur Flursprecher*innen-Wahl)
- organisieren einmal pro Semester einen Flurputz und beantragen hierfür das Verpflegungsgeld von 40€ bei der Geschäftsstelle
Zusätzlich können und sollten die Flure weitere, eigene Absprachen treffen, zum Beispiel:
- Einführung von Neueinzügler/innen in das Flurleben und die Regeln des Flures
- Schlichtung und Moderation bei flurinternen Streitigkeiten
- Anleiten der Flurgemeinschaft in allen möglichen Belangen
uvm.
Wahl
Flursprecher*innen werden auf einer Flurversammlung von den dort anwesenden Flurbewohner*innen aus ihrer Mitte gewählt.
Es dürfen alle ordentlichen Flurbewohner*innen abstimmen (also auch Austauschstudierende; nicht aber Untermieter*innen und Kurzzeitmieter*innen), allerdings darf nur zur Wahl stehen, wer bereits volljährig ist (siehe: passives Wahlrecht laut Satzung).
Nach erfolgreicher Wahl sowie zu Beginn jedes Halbjahres muss eine Meldung an den Kontrollrat erfolgen. Erst mit dieser Meldung beginnt die Amtszeit. Versäumte Meldungen können eine Nichtvergütung zur Folge haben, da nur solche Flursprecher*innen vergütet werden, deren Amtszeit über die Hälfte des Semesters beträgt. Eine rückwirkende Meldung ist nicht möglich.
Checkliste für Vergütung:
- Amt ist eingetragen (Amtszeit >50% des Halbjahres)
- Anwesenheit auf über der Hälfte aller HPs während der Amtszeit (oder Vertreter geschickt)
- Je nach Haus (K1, K2, K5): keine Kuchenschulden offen
Die Vergütung von 1 WZP erfolgt automatisch ca. 1-1,5 Monate nach Ende des Halbjahres, sofern alle oben genannten Punkte zutreffen und kann in der Heidi eingesehen werden.
Sollten Fragen zum Amt oder zur Vergütung aufkommen, meldet euch gerne jederzeit bei eurem Kontrollrat oder eurem Haussprecher.