Plakate: Unterschied zwischen den Versionen
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Um die Verwirrung zu bekämpfen wo in den Häusern was plakatiert werden darf hier die ultimative Anleitung/Plakatierungsordnung dazu: | Um die Verwirrung zu bekämpfen, wo in den Häusern was plakatiert werden darf hier die ultimative Anleitung/Plakatierungsordnung dazu: | ||
Generell sind SV/Vermieter Aushänge immer wichtiger als externe Aushänge. Das heißt insbesondere, dass sie nicht überhängt werden dürfen!<br> | Generell sind SV/Vermieter Aushänge immer wichtiger als externe Aushänge. Das heißt insbesondere, dass sie nicht überhängt werden dürfen!<br> | ||
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===Schwarzes Brett (Werbung)=== | |||
Als schwarzes Brett für Werbung zählt ab sofort die rechte Pinnwand im Eingangsbereich | |||
des K1. Es ist ab sofort auch mit „Schwarzes Brett (Werbung)“ beschriftet. Das Schwarze | |||
Brett ist der einzige Ort im K1, an welchem Plakate der Bars, AKs und Externer hängen | |||
dürfen. Es gelten folgende Regeln: | |||
====Allgemeine Regeln==== | |||
* Plakate dürfen maximale Größe A3 haben. | |||
* Es dürfen keine Plakate überhängt werden. | |||
* Plakate, die nicht mehr aktuell sind (alle beworbenen Veranstaltungen sind vorbei) dürfen abgehangen werden. | |||
* Grundsätzlich sind interne Aushänge, der Werbung externer zu bevorzugen. | |||
* Im Zweifelsfall und über Ausnahmen entscheidet der Haussprecher. | |||
* Verstöße gegen die Regeln können mit befristetem oder unbefristetem Plakatierungsverbot im K1 bestraft werden. | |||
====Externe Werbung==== | |||
* Externe Werbung muss grundsätzlich dem Haussprecher des K1 zur Freigabe vorgelegt werden. | |||
* Nur vom Haussprecher gestempelte, externe Plakate dürfen dort hängen. | |||
* Alle ungestempelten Plakate werden umgehend entfernt und bei wiederholtem Verstoß werden rechtliche Schritte eingeleitet. | |||
* Als externe Werbung zählt alles, was nicht von einem Organ des HaDiKo e. V. oder V. e. V. aufgehängt wird. | |||
====Werbung von Bars und AKs==== | |||
*Bars und AKs müssen grundsätzlich keine Genehmigung einholen, solange sie sich an die allgemeinen Regeln halten. | |||
== K2 == | == K2 == | ||
===Unter dem D-Flügel "D1"=== | HP Beschluss vom 6.HP 2018 | ||
* frei verfügbar, nur die generellen | === Unter dem D-Flügel "D1" === | ||
===Im Eingangsbereich=== | * frei verfügbar, nur die generellen Regeln gelten | ||
* | === Im Eingangsbereich === | ||
* geschlossener Türflügel (innere Tür): nur HaDiKo Werbung | |||
* geschlossener Türflügel (äußere Tür): nur Haussprecher und Kontrollrat (HVV Ankündigungen, Fahrradräumungen, etc) | |||
* öffnende Türflügel: nur Haussprecher und Kontrollrat (HVV Ankündigungen, Fahrradräumungen, etc) | * öffnende Türflügel: nur Haussprecher und Kontrollrat (HVV Ankündigungen, Fahrradräumungen, etc) | ||
* zwischen den Briefkästen: frei verfügbar, nur die generellen | * zwischen den Briefkästen (schwarzes Brett): frei verfügbar, nur die generellen Regeln gelten, ein Datum muss auf den Plakaten oder der Werbung geschrieben sein, ab wann sie aufgehängt wurde. | ||
* Pinnwand neben der Loge und BA-Pinnwand: Nur SV Gremien entsprechend der Beschriftung | * Pinnwand neben der Loge und BA-Pinnwand: Nur SV Gremien entsprechend der Beschriftung | ||
=== Am Aufgang der P-Flügel Treppe === | === Am Aufgang der P-Flügel Treppe === | ||
* frei verfügbar, nur die generellen | * frei verfügbar, nur die generellen Regeln gelten | ||
=== Am Eingang zum Fahrradkeller === | === Am Eingang zum Fahrradkeller === | ||
* frei verfügbar, nur die generellen | * nur HaDiKo Werbung | ||
=== Aufzug === | |||
* nur HaDiKo Werbung | |||
=== Dachterrassen Tür === | |||
* nur HaDiKo Werbung | |||
=== Fahrradkeller === | |||
* frei verfügbar, nur die generellen Regeln gelten | |||
=== Tür zum Treppenhaus (zwischen Keller und Erdgeschoss, Nordseite) === | |||
* nur Haussprecher und Kontrollrat (HVV Ankündigungen, Fahrradräumungen, etc.) | |||
=== Restliches Haus (Aufzug, vor der Bar, Flurtüren) === | === Restliches Haus (Aufzug, vor der Bar, Flurtüren) === | ||
* nur Haussprecher und Kontrollrat | * nur Haussprecher und Kontrollrat | ||
* SV Gremien mit Genehmigung des Haussprechers | * SV Gremien mit Genehmigung des Haussprechers | ||
=== Briefkasteneinwurf === | === Briefkasteneinwurf === | ||
* Nur Haussprecher oder Kontrollrat | * Nur Haussprecher oder Kontrollrat | ||
* andere Einwürfe werden | * andere Einwürfe werden kostenpflichtig abgemahnt | ||
=== Generelle Regeln: === | |||
* keine religiösen und politischen Plakate oder Werbung | |||
* Die Arbeitskreise, Gremien und Veranstalter sind verpflichtet ihre Plakate wieder abzuhängen. | |||
* Jeder Bewohner darf Plakate, deren Veranstaltungsdatum in der Vergangenheit liegen, abhängen. | |||
* Plakate sollen innerhalb des Hauses nur mit Klebefilm (z. B. Tesafilm) aufgehängt werden. Duct Tape darf nicht genutzt werden. | |||
== K3 == | == K3 == | ||
(Für Details und weitere Aufzählungen siehe [https://files.hadiko.de/sv/ordnungen/einzeln/Plakatierungsordnung.pdf#@AbsClause.P-7 Plakatierungsordnung]) | |||
* Am schwarzen Brett: Nur SV-Aushänge | |||
* Glastüren: keine Aushänge | |||
* Scheiben neben der Tür: nur HaDiKo-Interne Aushänge. | |||
* an dem open Board (gegenüber Fahrstuhl): keine kommerziellen Aushänge | |||
* Im Aufzug, nicht jedoch an dessen Spiegel: Aushänge des HaDiKo e. V., des HaDiKo Veranstaltungen e. V. und des Wohnheim des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) e. V. | |||
* An der linken Tür (von außen betrachtet) des Fahrradkellers und an den Eingangstüren: Aushänge des HaDiKo e. V., des HaDiKo Veranstaltungen e. V. und des Wohnheim des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) e. V. | |||
== K4 == | == K4 == | ||
* Am schwarzen Brett (innen): Nur SV-Aushänge | |||
* Scheiben Tür (zwischen HM-Loge und Flur): nur HaDiKo-Interne Aushänge und nach Absprache auch Fachschaften und andere Wohnheime. | |||
* am schwarzen Brett (vor HM-Loge): alles außer kommerzielle Aushänge | |||
*Am Gitter im Fahrradkeller: Für Barabende, Heim- und Hausfeste und AK-Aktionen | |||
* keine kommerziellen Aushänge | |||
== K5 == | == K5 == | ||
Im Haus [[K5]] ist das Plakatieren nur an folgenden Stellen gestattet: | Im Haus [[K5]] ist das Plakatieren nur an folgenden Stellen gestattet: | ||
* Im Eingangsbereich an den Pinnwänden: gemäß den Aushängen | * Im Eingangsbereich an den Pinnwänden: gemäß den Aushängen | ||
* Am Gitter im Fahrradkeller: Für Barabende, Heim- und Hausfeste und AK-Aktionen | * Am Gitter im Fahrradkeller: Für Barabende, Heim- und Hausfeste und AK-Aktionen | ||
* Vor der Bar: Für Barabende, Heim- und Hausfeste und AK-Aktionen | * Vor der Bar: Für Barabende, Heim- und Hausfeste und AK-Aktionen | ||
== K6 == | |||
Im Haus [[K6]] ist das Plakatieren nur an folgenden Stellen gestattet: | |||
* Im Eingangsbereich an den Whiteboards: gemäß den Aushängen | |||
[[Category:Anleitung]] | [[Category:Anleitung]] | ||
Aktuelle Version vom 27. Mai 2025, 15:17 Uhr
Generell
Um die Verwirrung zu bekämpfen, wo in den Häusern was plakatiert werden darf hier die ultimative Anleitung/Plakatierungsordnung dazu:
Generell sind SV/Vermieter Aushänge immer wichtiger als externe Aushänge. Das heißt insbesondere, dass sie nicht überhängt werden dürfen!
Werbung von Parteien sind unerwünscht und werden entfernt. Volksverhetzendes wird nicht geduldet!
Im Zweifelsfall entscheidet der Haussprecher.
K1
Schwarzes Brett (Werbung)
Als schwarzes Brett für Werbung zählt ab sofort die rechte Pinnwand im Eingangsbereich des K1. Es ist ab sofort auch mit „Schwarzes Brett (Werbung)“ beschriftet. Das Schwarze Brett ist der einzige Ort im K1, an welchem Plakate der Bars, AKs und Externer hängen dürfen. Es gelten folgende Regeln:
Allgemeine Regeln
- Plakate dürfen maximale Größe A3 haben.
- Es dürfen keine Plakate überhängt werden.
- Plakate, die nicht mehr aktuell sind (alle beworbenen Veranstaltungen sind vorbei) dürfen abgehangen werden.
- Grundsätzlich sind interne Aushänge, der Werbung externer zu bevorzugen.
- Im Zweifelsfall und über Ausnahmen entscheidet der Haussprecher.
- Verstöße gegen die Regeln können mit befristetem oder unbefristetem Plakatierungsverbot im K1 bestraft werden.
Externe Werbung
- Externe Werbung muss grundsätzlich dem Haussprecher des K1 zur Freigabe vorgelegt werden.
- Nur vom Haussprecher gestempelte, externe Plakate dürfen dort hängen.
- Alle ungestempelten Plakate werden umgehend entfernt und bei wiederholtem Verstoß werden rechtliche Schritte eingeleitet.
- Als externe Werbung zählt alles, was nicht von einem Organ des HaDiKo e. V. oder V. e. V. aufgehängt wird.
Werbung von Bars und AKs
- Bars und AKs müssen grundsätzlich keine Genehmigung einholen, solange sie sich an die allgemeinen Regeln halten.
K2
HP Beschluss vom 6.HP 2018
Unter dem D-Flügel "D1"
- frei verfügbar, nur die generellen Regeln gelten
Im Eingangsbereich
- geschlossener Türflügel (innere Tür): nur HaDiKo Werbung
- geschlossener Türflügel (äußere Tür): nur Haussprecher und Kontrollrat (HVV Ankündigungen, Fahrradräumungen, etc)
- öffnende Türflügel: nur Haussprecher und Kontrollrat (HVV Ankündigungen, Fahrradräumungen, etc)
- zwischen den Briefkästen (schwarzes Brett): frei verfügbar, nur die generellen Regeln gelten, ein Datum muss auf den Plakaten oder der Werbung geschrieben sein, ab wann sie aufgehängt wurde.
- Pinnwand neben der Loge und BA-Pinnwand: Nur SV Gremien entsprechend der Beschriftung
Am Aufgang der P-Flügel Treppe
- frei verfügbar, nur die generellen Regeln gelten
Am Eingang zum Fahrradkeller
- nur HaDiKo Werbung
Aufzug
- nur HaDiKo Werbung
Dachterrassen Tür
- nur HaDiKo Werbung
Fahrradkeller
- frei verfügbar, nur die generellen Regeln gelten
Tür zum Treppenhaus (zwischen Keller und Erdgeschoss, Nordseite)
- nur Haussprecher und Kontrollrat (HVV Ankündigungen, Fahrradräumungen, etc.)
Restliches Haus (Aufzug, vor der Bar, Flurtüren)
- nur Haussprecher und Kontrollrat
- SV Gremien mit Genehmigung des Haussprechers
Briefkasteneinwurf
- Nur Haussprecher oder Kontrollrat
- andere Einwürfe werden kostenpflichtig abgemahnt
Generelle Regeln:
- keine religiösen und politischen Plakate oder Werbung
- Die Arbeitskreise, Gremien und Veranstalter sind verpflichtet ihre Plakate wieder abzuhängen.
- Jeder Bewohner darf Plakate, deren Veranstaltungsdatum in der Vergangenheit liegen, abhängen.
- Plakate sollen innerhalb des Hauses nur mit Klebefilm (z. B. Tesafilm) aufgehängt werden. Duct Tape darf nicht genutzt werden.
K3
(Für Details und weitere Aufzählungen siehe Plakatierungsordnung)
- Am schwarzen Brett: Nur SV-Aushänge
- Glastüren: keine Aushänge
- Scheiben neben der Tür: nur HaDiKo-Interne Aushänge.
- an dem open Board (gegenüber Fahrstuhl): keine kommerziellen Aushänge
- Im Aufzug, nicht jedoch an dessen Spiegel: Aushänge des HaDiKo e. V., des HaDiKo Veranstaltungen e. V. und des Wohnheim des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) e. V.
- An der linken Tür (von außen betrachtet) des Fahrradkellers und an den Eingangstüren: Aushänge des HaDiKo e. V., des HaDiKo Veranstaltungen e. V. und des Wohnheim des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) e. V.
K4
- Am schwarzen Brett (innen): Nur SV-Aushänge
- Scheiben Tür (zwischen HM-Loge und Flur): nur HaDiKo-Interne Aushänge und nach Absprache auch Fachschaften und andere Wohnheime.
- am schwarzen Brett (vor HM-Loge): alles außer kommerzielle Aushänge
- Am Gitter im Fahrradkeller: Für Barabende, Heim- und Hausfeste und AK-Aktionen
- keine kommerziellen Aushänge
K5
Im Haus K5 ist das Plakatieren nur an folgenden Stellen gestattet:
- Im Eingangsbereich an den Pinnwänden: gemäß den Aushängen
- Am Gitter im Fahrradkeller: Für Barabende, Heim- und Hausfeste und AK-Aktionen
- Vor der Bar: Für Barabende, Heim- und Hausfeste und AK-Aktionen
K6
Im Haus K6 ist das Plakatieren nur an folgenden Stellen gestattet:
- Im Eingangsbereich an den Whiteboards: gemäß den Aushängen