Belegungswunsch: Unterschied zwischen den Versionen
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Belegungswünsche der Flure müssen von mindestens der Hälfte der aktiven Vereinsmitglieder des Flures unterzeichnet sein (vgl. [ | Belegungswünsche der Flure müssen von mindestens der Hälfte der aktiven Vereinsmitglieder des Flures unterzeichnet sein (vgl. [https://files.hadiko.de/sv/ordnungen/einzeln/Belegungsordnung.pdf Belegungsordnung, § 9, Punkt 2]). | ||
Jeder Belegungswunsch sollte unbedingt mit dem entsprechenden Neueinzügler abgeklärt werden, sodass auch dieser den Flur als Wunsch angibt. Belegungswünsche werden nämlich nicht erfüllt, wenn es gegen den Willen des Neueinzüglers ist. | Jeder Belegungswunsch sollte unbedingt mit dem entsprechenden Neueinzügler abgeklärt werden, sodass auch dieser den Flur als Wunsch angibt. Belegungswünsche werden nämlich nicht erfüllt, wenn es gegen den Willen des Neueinzüglers ist. | ||
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Aktuelle Version vom 3. August 2024, 19:09 Uhr
Achtung: Ein Belegungswunsch ersetzt nicht die Teilnahme am Aufnahmegespräch und garantiert nicht die Aufnahme eines Bewerbers oder einer Bewerberin. Die Aufnahmekriterien sind in der Belegungsordnung zu finden.

Der Belegungsausschuss legt auf der Zimmerverteilung fest, welches Zimmer für welchen Bewohner reserviert wird.
Flure können einen Belegungswunsch für Neueinzügler stellen.
Wo gibt es den Belegungswunsch?
Hier oder in Papierform beim Aufnahmegespräch.
Was bringt ein Belegungswunsch?
Mit dem Belegungswunsch geben die Bewohner eines Flures dem Belegungsausschuss bekannt, dass der Einzug eines neuen Bewohners auf ihren Flur gewünscht wird. Der Belegungswunsch soll drei Tage vor der Zimmerverteilung in den rosa BA-Briefkasten im Eingangsbereich des Gebäudes K1 eingeworfen werden. Die Zimmerverteilung kann frühestens sechs Tage nach dem Aufnahmegespräch stattfinden (Rückmeldefrist). Die Belegungsordnung definiert Verteilungsregeln für die Zimmerverteilung des BA. Diese Verteilungsregeln haben Vorrang vor Belegungswünschen.
Belegungswünsche der Flure müssen von mindestens der Hälfte der aktiven Vereinsmitglieder des Flures unterzeichnet sein (vgl. Belegungsordnung, § 9, Punkt 2).
Jeder Belegungswunsch sollte unbedingt mit dem entsprechenden Neueinzügler abgeklärt werden, sodass auch dieser den Flur als Wunsch angibt. Belegungswünsche werden nämlich nicht erfüllt, wenn es gegen den Willen des Neueinzüglers ist.