Second-Hand-Ministerium: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 16. Dezember 2023, 23:57 Uhr

Das Second-Hand-Ministerium existierte vom 23.02.2016 bis zu seiner Umwandlung in das Bücherministerium am 19.10.2021. Es bot Platz, um noch brauchbare Gegenstände, Kleidung und mehr zu lagern und diese für Andere bereitzustellen. Die Regale befanden sich rechts an der Wand, wenn man das EUFF betreten hat. Jeder Bewohner durfte Gegenstände abgeben und mitnehmen, jedoch waren ein paar Regeln zu beachten.
Erlaubte Artikel
Grundsätzlich durfte außer Lebensmitteln alles, was noch im brauchbarem Zustand ist und von Anderen noch sinnvoll verwendet werden kann, im Second-Hand-Ministerium abgegeben werden. Es waren jedoch diese Regeln zu beachten:
- Pflanzen nur, wenn sie noch leben. Sie werden einmal die Woche vom Second-Hand-Minister gegossen
- Elektronische Artikel nur, wenn sie keine defekte Kabel oder ähnlich aufweisen und noch funktionieren und wenn sie auf oder in das Regal passen
- Kosmetika nur ungeöffnet
- Schals, Mützen, Handschuhe
- Kleidung und Schuhe müssen gewaschen, fleckenfrei sein und dürfen keine Löcher oder Risse aufweisen
Nicht erlaubt
- Lebensmittel
- Verderbliches
- Müll (der Elektroschrott befindet sich nur wenige Meter weiter!)
- Socken
- Unterwäsche
- Angebrochene Kosmetika
Offenes Bücherregal
Gegenüber der Second-Hand-Regale befanden sich eingegliederte öffentliche Bücherregale. Diese sind nach Umwandlung des Second-Hand-Ministeriums in die Verantwortung des Bücherministeriums übergegangen.