Hausvollversammlung: Unterschied zwischen den Versionen
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Typische Aufgaben der Hausvollversamlung beinhalten Haus-weite Wahlen, wie von [[Haussprecher|Haussprechern,]] [[Kontrollrat|Kontrollräten]] und [[Kollegausschuss|KA-Vertretern]]. | |||
In den meisten [[Satzung und Ordnungen#Hausgeschäftsordnungen|Hausgeschäftsordnungen]] wird aufgeführt, dass am Ende der Hausvollversammlung eine Sitzung des Hausparlamentes ohne eigene Einladung angefügt werden kann. DIeser Punkt sollte in der Einladung zur HVV aufgeführt werden. | |||
Aktuelle Version vom 29. November 2022, 19:02 Uhr
Die Hausvollversammlung (HVV) ist eine Versammlung aller Mitbewohner eines Hauses. Ihre genauen Aufgaben und Regularien werden in jeder Haus-Geschäftsordnung einzeln geregelt.
Die HVV unterscheidet sich vom Hausparlament in der Hinsicht, dass alle Mitbewohner explizit dazu eingeladen werden. In manchen Häusern gilt Anwesenheits- oder Abmeldepflicht.
Häufigkeit
Hausvollversammlungen müssen in den meisten Häusern nicht und werden daher meist nicht einberufen. Eine Ausnahme bildet das K1, welches einmal im Halbjahr auf einer solchen Versammlung Haus-weite Ämter wählt. Andere Häuser lösen dies über Briefwahlen.
Aufgaben
Typische Aufgaben der Hausvollversamlung beinhalten Haus-weite Wahlen, wie von Haussprechern, Kontrollräten und KA-Vertretern.
In den meisten Hausgeschäftsordnungen wird aufgeführt, dass am Ende der Hausvollversammlung eine Sitzung des Hausparlamentes ohne eigene Einladung angefügt werden kann. DIeser Punkt sollte in der Einladung zur HVV aufgeführt werden.